Amokfahrer war laut Gutachter eine "gestörte Persönlichkeit"

Große Trauer herrschte nach der Tragödie in Graz
Verdächtiger laut Psychiater zurechnungsfähig. Anwältin spricht von "Angst ums Leben".

Gestörte Persönlichkeit, zwanghaft, selbstunsicher, beeinflusst auch durch Cannabis. Und doch: Der mutmaßliche Amokfahrer von Graz ist zurechnungsfähig. Das ergab das Gutachten des Psychiaters Manfred Walzl. Wesentlich später als geplant, hätte es doch bereits Anfang September fertig sein sollen. Die Verzögerung dürfte einen Grund haben: Es bestehe der Verdacht, dass Alen R. den Eindruck einer psychischen Erkrankung erwecken wolle, heißt es aus Justizkreisen.

Das ist für diesen Fall wichtig: Würde der Verdächtige als nicht zurechnungsfähig eingestuft, würde er nur in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Stufen die Gutachter den 26-Jährigen jedoch als zurechnungsfähig ein, droht eine Anklage wegen des Verdachts des mehrfachen Mordes und Mordversuches.

Drei Menschen starben am 20. Juni, als der Geländewagen durch die Innenstadt raste: Adis D., 26, Michaela S., 53, und der vierjährige Valentin waren von dem Auto erfasst worden. 36 Menschen wurden durch die Fahrt zum Teil schwer verletzt.

Motiv unbekannt

Von Beginn an wurde ein terroristischer Hintergrund ausgeschlossen, doch über das Motiv ist auch ein halbes Jahr danach wenig bekannt. Verteidigerin Liane Hirschbrich behauptet, er habe "aus Angst um sein Leben" gehandelt. Alen R. habe sich seit Längerem verfolgt gefühlt, an jenem Tag habe er das "besonders intensiv" erlebt. Wovor er konkret Angst hatte und warum, bleibt unbeantwortet.

Fest steht, dass der 26-Jährige einige Zeit vor der Fahrt Cannabis konsumiert hatte. Rückstände wurden bei Untersuchungen gefunden. Doch die durch "Cannabinoide hervorgerufene psychische Verhaltensstörung" ist laut Gutachter nicht so gravierend, dass R. unzurechnungsfähig gewesen wäre. Die forensisch-psychologische Sachverständige sieht übrigens eine "erhöhte Rückfallgefährdung" beim Verdächtigen. Der Psychiater empfiehlt eine Einweisung in eine Anstalt.

Ein zweites psychiatrisches Gutachten, diesmal von Gerichtspsychiater Peter Hofmann, steht noch aus. Ihn hat die Staatsanwaltschaft beauftragt. "Wenn er zu anderen Schlussfolgerungen kommt, muss ein Obergutachter bestellt werden", erklärt Verteidigerin Hirschbrich.

Der Akt über die Amokfahrt ist mittlerweile 1000 Seiten dick. Darunter auch ein weiteres Gutachten: Um auszuschließen, dass beim Wagen ein Defekt vorlag, wurde er von einem Techniker untersucht. Fazit: Der Pkw wies keine Mängel auf, die eine Kontrolle durch den Lenker verhindert hätten.

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