Alkohol für Kids über Mittelsmänner: Wirt bestraft

Wirt muss verhindern, dass an Jugendliche Alkohol ausgeschenkt wird
600 Euro: Höchstgericht bestätigt Strafe

Ein Tiroler Gastwirt hat an vier Jugendliche unter 16 Jahren „Zündkerzen“ ausgeschenkt. Das sind Wodka-Mischgetränke mit 15 Prozent Alkoholgehalt. Außerdem hat er ihnen noch Süßwein und Marillenschnaps serviert. Für einen ordentlichen Rausch hat es jedenfalls gereicht.

Der Wirt wurde von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck mit 600 Euro Verwaltungsstrafe belegt, weil er das Tiroler Jugendschutzgesetz missachtet hat. Er legte dagegen Berufung ein, beim Verwaltungsgerichtshof blitzte er nun endgültig ab.

Der Wirt argumentierte, er habe den Alkohol nicht direkt an die Jugendlichen ausgeschenkt, sondern an Erwachsene. Die Jugendlichen hatten Mittelsmänner vorgeschickt, die ihnen die Getränke von der Theke holten. Aber auch für die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche durch „Mittelsmänner“ sind Lokalbetreiber verantwortlich. Der Begriff „Ausschank“, so stellte das Höchstgericht nun klar, umfasst nicht nur die direkte Abgabe von Getränken an die Konsumenten. Auch die Weitergabe an Jugendliche durch erwachsene Gäste, die den Alkohol für diese bestellen und zur Konsumation im Lokal weitergeben, erfüllt das Tatbild. Der Gastwirt kann seiner Bestrafung nur entgehen, indem er ausreichend Maßnahmen trifft. Dabei sind Art und Größe des Lokals sowie Anzahl der Besucher zu berücksichtigen.

Leichtes Spiel

Die Jugendlichen hatten als Zeugen ausgesagt, es sei stets ein Leichtes gewesen, in dem Lokal an Alkohol heran zu kommen und ihn dort zu konsumieren.

Kleiner Tipp des Verwaltungsgerichtshofes: Eine laufende Kontrolle des Konsums von Jugendlichen könne man durch farbliche Unterscheidung der Gläser oder Getränke bewerkstelligen.

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