Alko-Unfälle auf der Piste sind kein Kavaliersdelikt

Alko-Unfälle auf der Piste sind kein Kavaliersdelikt
Promillegrenzen für Skifahrer gibt es nicht. Alkoholunfälle können aber vor Gericht zu Haftstrafen führen.

Der ganz große Rummel auf den heimischen Skipisten wird in den kommenden Wochen langsam abebben. Mit den bayerischen Frühjahrsferien in der ersten Märzwoche werden die Pisten voraussichtlich noch einmal von Familienurlaubern dominiert. Der heurige späte Ostertermin in der April-Mitte wird von Touristikern nicht als besonders zugkräftig gesehen.

Schon werden Sonnen-Skilauf und Party beworben. Und damit ist auch mit erhöhten Alkohol-Pegeln bei den Skifahrern zu rechnen. Die Hüttengaudi, ein Bier, ein Schnapserl oder mehr: Das gehört für viele zu einem perfekten Pistentag einfach dazu.

Auch wenn sich Experten einig sind, dass Alkoholkonsum – wie auch im Straßenverkehr – das Reaktionsvermögen reduziert und damit die Unfallgefahr erhöht. Das Bewusstsein dafür ist bei den Wintersportlern nicht besonders ausgeprägt.

Aber auch wenn es auf den Pisten keine Promillegrenzen und keine Alkohol-Kontrollen gibt – mehrere Fälle am Innsbrucker Landesgericht im Vorjahr zeigten: Wer betrunken einen anderen Wintersportler verletzt, muss mit einem Verfahren rechnen – und ähnlichen Strafen wie bei einem Autounfall.

Mindestens vier Verfahren wegen fahrlässiger oder schwerer Körperverletzung bei von Betrunkenen verursachten Pistenunfällen wurden 2018 in Innsbruck verhandelt (eine Statistik wird nicht geführt). In allen vier Fällen setzte es Schuldsprüche.

Fünf Monate bedingt

Über einen 28-jährigen Snowboarder aus Polen, der in der Wildschönau im Jänner des Vorjahres mit 1,18 Promille Alkohol im Blut einen anderen auf der Piste sitzenden Snowboarder gerammt und schwer verletzt hatte, wurde sogar eine Haftstrafe von fünf Monaten verhängt – wenn auch bedingt.

Mit unglaublichen 2,68 Promille war vergangenen Winter ein Engländer in Sölden unterwegs, als er einen Skiunfall verursachte, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Die erging auch gegen zwei Deutsche, die unabhängig voneinander betrunken und viel zu schnell in Ischgl die Piste hinuntergerast waren und bei Kollisionen andere Wintersportler verletzten.

Routinemäßige Alkoholkontrollen nach jedem Skiunfall – auch bei Eigenverletzung – hat vor einem Jahr Peter Niedermoser, OÖ-Ärztekammerpräsident, gefordert und eine Debatte entzündet. Dafür gibt es allerdings keine gesetzliche Grundlage.

Sobald es jedoch zu einer Kollision kommt, bei der jemand verletzt wird, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung und kann auch zum Alko-Test auffordern. Wird das verweigert, kann die Staatsanwaltschaft eine Blutabnahme anordnen.

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