Im März wurde er Zeuge eines Unfalls. Als er seinen Führerschein bei der Polizei vorlegte, um sich auszuweisen, wurde er aufgrund seines Alters zur Fahreignungsprüfung geschickt. Für ihn war das der Anstoß, der Behörde seine Fahrtüchtigkeit zu beweisen.
Fahreignungsüberprüfung
Beim Verein „Club Mobil“ absolvierte er den 50-minütigen Test, der im Straßenverkehr stattfand, mit Bravour. Auch am Computer musste K. Feinmotorik und Reaktion unter Beweis stellen. Bei der abschließenden Untersuchung durch den Amtsarzt hatte dieser ebenso wenig zu beanstanden. Das Führerscheinverfahren, das einige Monate in Anspruch nahm, wurde daraufhin eingestellt.
Josef K. darf nun also weiter fahren. In einem Jahr muss er allerdings wieder zur Kontrolle. Dass er sich das nochmals antut, ist sehr fraglich. Nach dem Ärger will er sein Auto jetzt verkaufen und das Fahren künftig lassen. Erst muss er aber noch heimfahren – der 100-Jährige befindet sich momentan auf einem Tauchurlaub.
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka findet es fragwürdig, dass er sich diesem Prozedere überhaupt unterziehen musste: „Es gibt kein gesetzliches Maximalalter für das Lenken eines Fahrzeuges. Lediglich biologische Grenzen.“ Man darf also fahren, so lange man fit genug ist.
Fit genug ist auch Werner Lengyel noch. Der 91-jährige Niederösterreicher aus Mödling hat seine Fahrtauglichkeit freiwillig überprüfen lassen. „Nach einer Operation und einer längeren Fahrpause wollte meine Frau, dass ich zu Überprüfung gehe.“ Diese fand auch beim „Club Mobil“ statt. Als schwierig empfand er die Testfahrt nicht.
Seit er im Jahr 1947 den Führerschein gemacht hat, fährt Lengyel mehr als 50.000 Kilometer im Jahr. Während seiner Studienzeit arbeitete er nebenbei als Berufschauffeur. Diese Erfahrung sei sicher hilfreich, meint er. „Der einzige Unterschied zu damals ist, dass ich heute etwas vorsichtiger fahre. Auf der Autobahn mit maximal 115 km/h.“
Jährlich überprüft – wie der 100-jährige Herr K. – wird Lengyel nicht. Das sei auch nicht notwendig, betont Juristin Zelenka. Denn zu behördlichen Überprüfungen komme es in der Regel erst, wenn sich Schadensmeldungen häufen oder Tipps aus dem Umfeld eingehen. Dabei gelte es allerdings, vorsichtig zu seien. „Zwar sind es immer wieder besorgte Verwandte, die auf Fahrzeuglenker aufmerksam machen, es kommt aber auch vor, dass ältere Fahrer böswillig beschuldigt werden.“
Werner Lengyels Frau hatte ausschließlich sein Wohlbefinden im Sinn, als sie die Fahrsicherheitsüberprüfung vorschlug. „Jetzt ist sie wieder beruhigt. Kein Wunder, bei mir geht es im Auto mittlerweile besser als zu Fuß“, schmunzelt der passionierte Autofahrer.
Selbst wenn fachärztliche Untersuchungen Auffälligkeiten zutage bringen, muss das nicht automatisch den Führerscheinentzug bedeuten, weiß Zelenka. „Das Gesetz sieht vor, dass Menschen die Möglichkeit haben, nur zu gewissen Zeiten oder bekannte Strecken zu fahren.“ Konkret geht es dabei oft um alte Leute, die dann nur tagsüber zum Einkaufen im Ortsgebiet fahren dürfen.
In solchen Fällen seien regelmäßige Überprüfungen gerechtfertigt – zumindest, wenn von einer Verschlechterung des Zustands auszugehen sei. Oft reiche es dann aber aus, einmal im Jahr einen ärztlichen Befund zu bringen. Manchmal ist das Prozedere aber deutlich aufwendiger.
Kommentare