88 Seiten Freispruch für Bawag-Spekulant Flöttl & Co

88 Seiten Freispruch für Bawag-Spekulant Flöttl & Co
Staatsanwaltschaft hat nun vier Wochen Zeit für Einspruch.

Ein und der selbe Prozess (mit Abstrichen), zwei verschiedene Richter, zwei unterschiedliche Urteile, nicht nur im Umfang. Die ehemalige Richterin Claudia Bandion-Ortner hatte nach dem ersten Bawag-Prozess auf 800 Seiten nicht nur mit Helmut Elsner abgerechnet, sondern auch die Verurteilungen der übrigen acht Angeklagten begründet.

Ihr Nachfolger Christian Böhm brauchte nur 88 Seiten, um die Ende 2012 in der Prozess-Neuauflage gefällten Freisprüche für alle (mit Ausnahme von Elsner und Johann Zwettler) niederzuschreiben.

Totalverlust

Für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, der 1,5 Milliarden in den Sand gesetzt hatte, muss das Urteil ein besonderes Fest sein. Hatte ihn die spätere Justizministerin Bandion-Ortner für zehn Monate hinter Gitter schicken wollen, so stellt Böhm nun fest: „Nicht ... feststellbar ist, dass Dr. Flöttl Gewissheit hatte, dass der Bawag-Vorstand seine Befugnis im Zusammenhang mit den Geschäften missbrauchte.“ Und als Antwort auf Elsners Behauptung, Flöttl habe das Geld gar nicht verspielt, sondern eingesteckt: „Die Annahme des Totalverlustes entspricht auch den objektiven Gegebenheiten, wie durch das Gutachten festgestellt.“

In einem Satz, der sich über drei Seiten zieht, zählt Böhm alle Versäumnisse der Bawag-Verantwortlichen auf: Dass sie den Aufsichtsrat nicht informierten, dass sie ein unüblich hohes Risiko ohne Sicherheiten eingingen, dass sie nicht kontrollierten u. s. w. Alles Punkte, die im ersten Prozess zu Schuldsprüche führten. Nun beendet der Richter die lange Aufzählung mit der Feststellung, dass den Angeklagten damit aber noch keine vorsätzliche oder in Kauf genommene Zufügung eines Vermögensnachteils nachzuweisen ist.

Die Staatsanwaltschaft hat vier Wochen Zeit, um vielleicht einen dritten Aufguss einzuleiten.

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