500 Euro Geldstrafe für Beamtin mit Hautausschlag

500 Euro Geldstrafe für Beamtin mit Hautausschlag
Ein Hautausschlag kann teuer werden: Das musste eine Finanzbeamtin erleben.

Ein Hautausschlag kann teuer werden: Das musste eine Finanzbeamtin erleben. Sie wurde von der Disziplinarbehörde zu einer Strafe über 500 Euro verdonnert.

Mehrere Monate lang kämpfte die Frau mit dem hartnäckigen Ausschlag. Erst an den Händen, später breitete er sich auf Hals und Gesicht aus. Doch zum Arzt wollte sie nicht. Auch nicht, nachdem sie ihre Vorgesetzten mehrmals dazu aufgefordert hatten. „Mein Gesundheitszustand geht den Dienstgeber nichts an“, argumentierte sie.

Schriftliche Anweisungen, einen Arzt aufzusuchen, fruchteten nicht. Selbst eine Ladung beim Chefarzt ignorierte die Beamtin. Als die Betriebsärztin in der Abteilung vorbeischaute, verweigerte die Beamtin eine Untersuchung. Das Angebot, sich einen Erholungsurlaub zu nehmen, lehnte sie ebenfalls ab. Als erste Konsequenz wurde die Frau dienstfrei gestellt und schriftlich aufgefordert, einen Verband zu tragen.

Stulpen statt Verband

Am Folgetag erschien die Mitarbeiterin mit abgeschnittenen Wollstulpen. „Die kann man als ordnungsgemäßen Verband ansehen“, urteilte die Disziplinarbehörde. Doch die Krankheit breitete sich auf Hals und Gesicht aus. Fortan trug die Frau Halstuch und Sonnenbrille.

„Durch die mehrfache Nichtbefolgung der Weisungen und Nichtabklärung der Ursache für die Hauterkrankung nahm sie bewusst in Kauf, dass eine Gefährdung für ihre Kollegen durch Ansteckung und Übertragung gegeben sein kann“, stellte die Behörde schließlich fest. Sie habe zwar nicht vorsätzlich gehandelt, aber „die Dienstpflichtverletzung zumindest bewusst fahrlässig begangen.“

Der Senat verhängte über die Frau eine Geldbuße über 500 Euro – aus „spezialpräventiven “ Gründen.

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