1518 Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei gingen ins Leere

1518 Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei gingen ins Leere
Angebliche Misshandlungsfälle durch die Polizei untersucht – kein einziger Beamter wurde verurteilt

Von den Vorwürfen blieb nichts übrig: 1518 Misshandlungsvorwürfe durch Exekutivbeamte haben Wissenschaftler untersucht. Nur sieben Fälle landeten vor Gericht. Verurteilung gab es keine einzige.

Die Studie wurde im Auftrag des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter durch das Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) erstellt. Untersucht wurden Fälle in Wien und Salzburg aus den Jahren 2012 bis 2015. „Der typische Beschwerdeführer ist männlich und zwischen 18 und 34 Jahren“, sagt Studienautorin und Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf.

Bei mehr als der Hälfte handelt es sich um österreichische Staatsbürger. Auffällig: Rund 70 Prozent der Beschwerdeführer befanden sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wiesen eine psychische Beeinträchtigung auf.

Häufungen

1518 Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei gingen ins Leere

Der typische beschuldigte Beamte ist ebenfalls männlich, ebenfalls zwischen 18 und 34 Jahren – und hat selbst keine Verletzungen davongetragen. Nur selten gehört er Sondereinheiten wie Cobra und WEGA an. Dafür gab es einzelne Polizeiinspektionen, gegen deren Beamte es auffällig oft Vorwürfe gab – in Wien etwa die Inspektion Laurenzerberg, in Salzburg jene beim Rathaus (Rudolfskai). Eine mögliche Erklärung liefert die Studienautorin gleich mit: „Zwei Drittel der Fälle ereigneten sich zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr früh.“

Dass die Fülle der Vorwürfe zu keiner Verurteilung führte, lasse nicht darauf schließen, dass Staatsanwälte in solchen Fällen nicht allzu streng ermitteln, meint Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums. Ganz im Gegenteil: Man habe die Empfehlungen der Studien-Autoren aufgearbeitet und in einen Erlass übernommen. „Um die Glaubwürdigkeit und den nachvollziehbaren Umgang mit solchen Vorwürfen zu gewährleisten und den Anschein von Korps-Geist zu vermeiden.“ In der öffentlichen Wahrnehmung nämlich würden derartige Vorwürfe „großes Interesse erzeugen und unterschiedlich dargestellt“.

Es müsse nun etwa jeder Kontakt zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwalt dokumentiert werden, die Frist für die Berichterstattung wurde auf 48 Stunden ausgeweitet.

„Der richtige Umgang mit Misshandlungsvorwürfen ist sehr wichtig“, sagt Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums. Andernfalls könne das zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Polizei führen. „Alles Be- und Entlastende muss berücksichtigt werden.“ Auch wenn es zu keiner Anklage komme, würden in solchen Fällen Konsequenzen gezogen – etwa zusätzliche Trainings oder Schulungen. „Künftig wollen wir auch verstärkt Bodycams einsetzen.“

Verleumdung

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Übrigens: In zehn Prozent der Fälle wurden gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren wegen Verleumdung eingeleitet.

Die Studie lässt sich übrigens nicht auf das Jahr 2017 umlegen: Da mündeten 509 Misshandlungsvorwürfe in neun Gerichtsverfahren. Sieben Mal wurden die betroffenen Polizisten für schuldig befunden.

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