100 Millionen Euro sollen Menschen mit Behinderung Verbesserungen bringen

100 Millionen Euro sollen Menschen mit Behinderung Verbesserungen bringen
Das Sozialministerium stellte ein Pilotprojekt vor: Im Bereich der persönlichen Assistenz ist eine Vereinfachung geplant.

Das Sozialministerium legt im kommenden Jahr einen besonderen Fokus auf die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030, der die zentrale Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich bildet. Um bessere Bedingungen für die persönliche Assistenz für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf umzusetzen, stellt der Bund in den kommenden zwei Jahren 100 Millionen Euro zur Verfügung.

"Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu hat sich auch Österreich bekannt", sagte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Ein wesentlicher Punkt ist dabei für viele Betroffene eine persönliche Assistenz; Persönliche Assistenten helfen Menschen mit Behinderung bei all jenen Tätigkeiten, die sie aufgrund ihrer Behinderung selbst nicht durchführen könne. Sie ersetzen - je nach Bedarf -, Augen, Mund, Ohren, Füße oder Hände der Betroffenen. Damit ermöglichen sie Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Leben abseits von Betreuungsinstitutionen, als Teil der Gesellschaft.

Start in drei Bundesländern

Allerdings ist der Bereich der persönlichen Assistenz derzeit von vielen Problemen geprägt: Menschen in diesem Beruf arbeiten oftmals unter prekären Arbeitsverhältnissen. Und auch für all jene, die eine Assistenz in Anspruch nehmen wollen, gibt es bürokratische Hürden; bisher war der Bund für persönliche Assistenz am Arbeitsplatz zuständig, die derzeit 600 Menschen zugesprochen wurde. Die Länder kümmerten sich um die persönliche Assistenz in der Freizeit, wobei in jedem Bundesland unterschiedliche Richtlinien gelten. "Das System ist schwierig zu durchschauen", so Rauch. 

Mit den zusätzlichen 100 Millionen Euro vom Bund sollen eben diese Probleme ausgeräumt werden: Das System wird radikal vereinfacht, es wird einheitliche Regeln für Beruf und Freizeit geben und eine gemeinsame Anlaufstelle. Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Auch intellektuelle und psychische Beeinträchtigungen sollen in Zukunft berücksichtigt werden.

Der Anfang dazu wird in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gemacht; dort startet man im kommenden Frühjahr mit einem Pilotprojekt.

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