"Wie in einem Film von James Bond"

"Wie in einem Film von James Bond"
Im Prozess wegen versuchter erpresserischer Entführung bemängelte die Staatsanwältin "viele Dinge, die nicht zusammenpassen".

Zumindest eine Person muss gelogen haben, sonst könnten die  Angaben nicht so verschieden sein“, meinte Richterin Karin Lindinger am Freitag in Richtung der  Angeklagten. Im Landesgericht Linz ging der Prozess gegen einen 56-jährigen Deutsch-Amerikaner sowie einen 33-jährigen Spanier mit kolumbianischen Wurzeln ins Finale. Die Anklage warf ihnen vor, am 8. September 2010 in Puchenau versucht zu haben, die 61-jährige Frau eines Bankgeneraldirektors zu kidnappen.  Der Ehemann sollte rund 400.000 Euro Lösegeld zahlen. Der  Entführungsversuch scheiterte, weil sich das Opfer angeblich heftig zur Wehr setzte und um Hilfe schrie.

"Show"

Der Hauptangeklagte Marvin R. behauptet aber, er habe die Frau absichtlich entkommen lassen. Er habe seinem Komplizen nur eine Show vorspielen wollen, weil er Angst vor dessen Vater hatte, der ein Boss der kolumbianischen Drogenmafia sei. „Das, was der Mann da behauptet, ist wie in einem James-Bond-Film“, widersprach Alex R.-F. Er selbst habe zu keinem Zeitpunkt von dem Entführungsversuch gewusst. Er sei nach Puchenau nur mitgefahren, weil R. ihm gesagt habe, dass er dort von einem Bekannten Geld erhalte, das er ihm für einen Autokauf vorstrecken werde.„Warum werden sie aber von R. belastet?“, wollte Lindinger wissen. „Er will etwas verdecken und eine andere Person schützen“, behauptete R.-F. Dass seine Fingerabdrücke auf einer Perücke, die mit anderen falschen Haarteilen, Schminke, Übungshandgrandate und Handschuhen  in der Nähe  des Tatorts gefunden wurde, kann er sich nicht erklären: „Diese Sachen habe ich nie gesehen.“

Plädoyers

Staatsanwältin Doris Fiala hegte massive Zweifel an der Version des freiwilligen Rücktritts von der Entführung: „Es war ein misslungener, fehlgeschlagener Versuch – aber kein freiwilliger Rückzieher.“ Ihr Resümee: „Wir haben an den Prozesstagen viele Dinge gehört, die nicht zusammenpassen.“ Strafverteidiger Andreas Mauhart widersprach ihr heftig. „Es gibt keinen einzigen objektiven Beweis, der die Aussage meines Mandanten widerlegt.“ Er bezog sich auf Angaben des Opfers, das erklärt hatte, starr vor Schreck gewesen zu sein: „Ich verstünde die Welt nicht mehr, wenn ein 1,90 Meter großer und 100 Kilo schwerer Mann, der als Söldner und Security gearbeitet hat, eine 61-Jährige nicht überwältigen könnte.“ Er forderte einen Freispruch. Ein Urteil wurde für den späten Abend erwartet.

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