Welser Magistratsdirektor erpresst? Ermittlungen gegen Mitarbeiter

Welser Magistratsdirektor erpresst? Ermittlungen gegen Mitarbeiter
Bürgermeister Rabl und Magistratsdirektor Franzmayr setzten sich zur Wehr und brachten den Fall zur Anzeige.

Erneut gibt es Aufregung im Magistrat Wels. Nachdem ein Bediensteter mit einem vermeintlichen Hitlergruß bei einer Hochzeit für Schlagzeilen gesorgt hat, soll nun ein Mitarbeiter versucht haben, Magistratsdirektor Peter Franzmayr zu erpressen.

Seitens der Staatsanwaltschaft Wels wird ein diesbezüglicher Bericht der Salzburger Nachrichten bestätigt.

Was ist passiert? Ende September soll Franzmayr eine Nachricht per Mai bekommen haben. Der anonyme Schreiber hat darin behauptet, kompromittierendes Bild- und Videomaterial vom Welser Spitzenbeamten zu besitzen.

Beförderungen gefordert

Um diese nicht öffentlich zu machen, habe der Schreiber gefordert, dass eine namentlich genannte Person und vier weitere Bedienstete eine Beförderung erhalten bzw. zusätzlich die Umwandlung seines Vertrags in ein Beamtendienstrechtsverhältnis erfolge. 

Am Magistrat habe man das Schreiben "umgehend zur Anzeige gebracht", betonte Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) in einer schriftlichen Stellungnahme gemeinsam mit dem Magistratsdirektor: "Weder die Stadt Wels noch ihre Führungskräfte sind erpressbar.“

Besonders bedauerlich sei für den Bürgermeister, dass sich "der dringende Tatverdacht gegen einen Mitarbeiter des Magistrats richtet“, ergänzt Franzmayr. Besagtes Mail dürfte zwar verschlüsselt über einen japanischen Server gegangen sein, dennoch konnte der mutmaßliche Verfasser ausfindig gemacht werden.

Die Staatsanwaltschaft ordnete am 22. Oktober eine Hausdurchsuchung bei der Person - sowohl daheim als auch am Arbeitsplatz - an, so die Behördensprecherin. Alle Datenträger seien sichergestellt worden.

Ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter schwerer Nötigung, versuchter Erpressung sowie versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist am Laufen. Der Beschuldigte sei laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft auch schon einvernommen worden. 

Er habe gemeint, sich nicht an die Mail erinnern zu können und verwies auf sein Alkoholproblem. Jedoch bestreite er nicht, dass das Schreiben von seinem dienstlichen E-Mail-Account abgeschickt wurde.

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