Serieneinbrecher müssen ins Gefängnis

Landesgericht Linz.
Zwei Südamerikaner sind einer Einbruchsserie mit einem Schaden von 300.000 Euro angeklagt.

Zwei mutmaßliche Mitglieder einer südamerikanischen Bande haben sich am Dienstag in Linz vor Gericht verantworten müssen. Die Anklage legt den beiden, die in Europa unter diversen Identitäten aufgetreten und auch mehrfach verurteilt worden sind, insgesamt 15 Einbrüche und Einbruchsversuche in Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg und Wien mit rund 300.000 Euro Gesamtschaden zur Last.

Die zwei Männer haben am Dienstag im Landesgericht Linz rechtskräftig Zusatzstrafen von zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zwei Jahren und zehn Monaten ausgefasst. Sie wurden wegen teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung sowie wegen Urkundenunterdrückung verurteilt.

15 Delikte in sechs Monaten

Der 29-jährige Venezolaner und der 42-jährige Kolumbianer seien laut Staatsanwaltschaft mit dem Flugzeug von Spanien nach Österreich gereist, hätten hier einen Leihwagen gemietet, mögliche Zielobjekte ausgekundschaftet und Einbrüche verübt, schildete die Staatsanwältin - alles gemeinsam mit weiteren, teils unbekannten Komplizen. Dem Kolumbianer werden zwölf, dem Venezolaner 15 Delikte im zweiten Halbjahr 2017 angelastet. Meist hatten es die Täter auf Bargeld, Schmuck und teure Elektronik abgesehen, teils wurden auch Tresore aufgebrochen.

Verurteilt wurden sie für einen Teil der angeklagten Taten - der Venezolaner hat demnach einen Schaden von rund 216.000 Euro, der Kolumbianer von gut 88.000 Euro zu verantworten. Die Zusatzstrafen nehmen auf Verurteilungen des Amtsgerichts Köln für ähnliche Delikte Rücksicht, womit sich Gesamtstrafen von vier bzw. viereinhalb Jahren ergeben.

Vorstrafenregister

Die Anklagevertreterin wies darauf hin, dass die zwei Männer "quer durch Europa Vorstrafen angesammelt haben", und zwar unter verschiedenen Alias-Namen. Das sei im Fall eines Beschuldigten so weit gegangen, dass die Staatsanwaltschaften Wien und Linz zuerst gegen zwei vermeintlich unterschiedliche Männer Verfahren geführt haben. Als einer davon von Deutschland nach Österreich ausgeliefert wurde, stellte sich beim DNA-Test heraus, dass beide Behörden gegen den selben Mann ermittelt haben.

Die Beschuldigten werden durch Handyauswertungen, genetische Spuren und Observationsergebnisse belastet. Vor Prozessbeginn hatten beide eisern geschwiegen. Vor Gericht bekannten sie sich teilweise schuldig - allerdings nur für zwei bzw. drei Einbruchsdiebstähle, für die es DNA-Beweise gibt, wobei Verteidiger Andreas Mauhart die Schadenssummen als "sehr liebhaberisch von den Opfern geschätzt" bezeichnete.

Chinesische und indische Opfer

Auffällig ist, dass viele der Geschädigten chinesische oder indische Namen tragen. Der Venezolaner sagte dazu, er habe gezielt nach Türschildern mit ausländischen Namen gesucht, weil er gedacht habe dann weniger Probleme zu bekommen. Der Mann, dem die Staatsanwaltschaft 15 Delikte mit 292.000 Euro Gesamtschaden zuordnet, gab drei Taten mit weit weniger Beute zu. Geld in fremder Währung, die er nicht gekannt habe, will er sogar weggeworfen haben - laut Gericht handelte es sich um chinesisches und britisches Geld im Gegenwert von 13.700 Euro.

Mit weiteren Einbrüchen in Wien, die nach ähnlichem Muster, im selben Zeitraum und ebenfalls bei Opfern mit indischen oder chinesischen Namen verübt wurden, habe er nichts zu tun gehabt. Zu weiteren Mittätern, die in einem Fall sogar auf Überwachungsbildern zu sehen sind, war ihm nichts zu entlocken.

Unklare Tatumstände

Dem ebenfalls angeklagte Kolumbianer gab am Nachmittag zwei Taten zu. Einmal soll er 5.200 erbeutet haben, danach lediglich 400 Euro. Den Diebstahl von Schmuck und Goldbarren bei der zweiten Tat leugnet er hingegen. Auch die Kilometerstände des Leihwagens standen im Fokus. Zuerst wollte der Erstangeklagte lediglich in Wien und Umgebung unterwegs gewesen sein, die Staatsanwältin sah in der zurückgelegten Strecke aber ein Indiz für weitere Einbrüche.

Der Zweitangeklagte sprach in seiner Aussage dann aber von einer Italien-Fahrt seines Komplizen, die dieser mit einer Prostituierten unternommen haben soll. Dies bestätigt plötzlich auch der zuvor Vernommene. Ein eingesetzter Fahnder berichtet in seiner Zeugenaussage, bei einer Observation zwei bis vier Männer in der Nähe eines Tatorts wahrgenommen zu haben.

Die Anklage lautet auf schweren gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und Urkundenunterdrückung. Den Beschuldigten drohen ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ob heute noch ein Urteil erfolgt,ist unsicher. Das hängt im Wesentlichen davon ab, ob Beweisanträge gestellt werden - etwa die Ladung von Opfern wegen der großen Diskrepanzen zwischen angeklagten und von den Beschuldigten zugestandenen Schadenssummen.

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