Urteile gegen Kripobeamte wegen Amtsmissbrauchs
Im Prozess gegen zwei oberösterreichische Kripobeamte, die wegen Verfehlungen im Dienst angeklagt waren, wurden die Beamten am Landesgericht Linz zum Teil - rechtskräftig - freigesprochen. Einer der beiden fasste eine bedingte Haftstrafe von einem Monat für den Betrug mit einer privat verwendeten Dienstjacke aus. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Kindermann sah die Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und des Betrugs durch unrichtige Abrechnung, unter anderem von Dienstreisen, nicht nachgewiesen an. Staatsanwalt Alexander Winkler hatte den beiden Beamten vorgeworfen, sie hätten Ermittlungen gegen einen Sexualtäter verschleppt. Die damit befasste Gruppe habe den Fall bis 2011 nicht intensiv genug verfolgt und dies auch nicht der zuständigen Staatsanwaltschaft berichtet. Der Verdächtige wurde allerdings später - nach weiteren Ermittlungen von Kollegen - doch noch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs ging es um die Frage, ob die Verdachtslage in dem Sittlichkeitsfall tatsächlich so vage war, wie von den Angeklagten behauptet. Es sei nichts Konkretes vorgelegen, sagten die Beschuldigten. Deshalb habe man abgewartet, ob man noch mehr finde. Der Akt sei vorläufig, aber nicht endgültig abgeschlossen worden, lautete die Rechtfertigung der angeklagten Beamten.
Dem widersprachen Kollegen, die später Beweise zustande brachten, die zu einer Verurteilung führten. Doch das Gericht gestand den beiden Beschuldigten zu, dass sie schon an dem Fall gearbeitet hätten. Die gesetzlichen Regelungen für die Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft seien damals unklar gewesen, seit 1. Jänner heurigen Jahres gebe es neue Bestimmungen. Deshalb gab es in diesem Anklagepunkt nun einen Freispruch für die beiden Beamten.
Zur Anklage des Betruges verteidigten sich die Beamten stets damit, die von ihnen gelieferten Angaben als Grundlage für die Abrechnungen seien in ihrer Art damals "Usus" gewesen. Das Gericht ging im Zweifel von einem "Versehen" der Beamten aus und sprach die Beschuldigten auch in diesem Punkt frei.
Einer der beiden Angeklagten wurde dennoch wegen Betrugs verurteilt, weil er eine Regenjacke, für die ihm der Staat 169 Euro Zuschuss zahlte, nicht für sich, sondern seine Frau gekauft habe. Der Mann meldete volle Berufung an. Der Staatsanwalt verzichtete wie auch bei den übrigen Entscheidungen des Gerichts auf Rechtsmittel.
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