Urologe missbrauchte in OÖ 109 Buben: Urteil nun rechtskräftig

Vergangenes Jahr saß der Mann vor dem Landesgericht Wels.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes zurückgewiesen.

Der Schuldspruch gegen einen 57-jährigen Urologen aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht hat, ist nun  rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes zurückgewiesen. Nun muss das Oberlandesgericht Linz über die Berufungen von Verteidigung und Anklage zur Strafe entscheiden.

Der Mediziner war Mitte des Vorjahres im Landesgericht Wels zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Zudem wurde ein Haus des Arztes, wo Missbrauchshandlungen stattgefunden haben, konfisziert. Den Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf er nicht mehr arbeiten.

Intime Untersuchungen

Ein großer Teil der Taten fand in der Ordination des Arztes statt. Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert waren, oder um die Anleitung zur Masturbation. „Wenn der Doktor sagt, es müsse sein, dann muss es sein und es wird schon richtig sein“, zitierte der Staatsanwalt damals in der Hauptverhandlung eines der Opfer.

Rund 30 Fälle spielten sich  außerhalb der Ordination ab. Mehr als ein Drittel, nämlich 40 der 109 Opfer, waren unter 14 Jahre alt.

Der 57-Jährige war wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig gesprochen worden.

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