Toter Taucher: 14 Tage Kühlbox statt Begräbnis

Am 29.11. wurde der tote Taucher geborgen
Familie will Bestattung von totem Taucher nicht zahlen – jetzt muss die Gemeinde einspringen.

Vor fast zwei Wochen, am 29. November, kam Walter S. bei einem Tauchunfall unweit der berühmten Schwarzen Brücke im Attersee ums Leben. Wüsste der 56-Jährige, was sich nach seinem Tod abspielt, würde er sich wohl im Grab umdrehen.

Das ist derzeit allerdings nicht einmal sprichwörtlich möglich: Denn der Leichnam des risikobereiten Hobby-Wassersportlers aus Ansfelden bei Linz ruht nicht unter der Erde – er liegt seit mittlerweile zwölf Tagen in der Kühlbox eines Bestatters in Weyregg am Attersee im Bezirk Vöcklabruck.

Weder die Schwester noch die Kinder des Verstorbenen wollten bisher für die Begräbniskosten aufkommen. "So einen Fall habe ich noch nicht erlebt, obwohl bei uns schon Taucher aus Osteuropa ums Leben gekommen sind und die Kommunikation mit den Hinterbliebenen nicht immer einfach war", sagt der Unternehmer.

"Es wurde noch immer keine Sterbeurkunde ausgestellt", erklärt Nicole Eder, Bürgermeisterin von Steinbach am Attersee – dort, wo S. bei seinem Tauchgang tödlich verunglückt war. Gemäß oö. Leichenbestattungsgesetz hätten die sterbliche Überreste des Tauchers eigentlich binnen vier Tagen nach Eintritt seines Todes beigesetzt werden müssen. Weil die Angehörigen bisher nichts von sich hören ließen und der Leichnam gut gekühlt beim Bestatter liegt, ist diese Abweichung laut Eder aber zulässig.

Gemeindegrab

Nun muss die Bürgermeisterin noch bis Montag abwarten, ob es sich die Hinterbliebenen anders überlegen. Ist die im Personenstandsgesetz festgehaltene Zwei-Wochen-Frist verstrichen, muss die Gemeinde Steinbach für die Bestattung von Walter S. aufkommen. "Wir werden unsere gesetzliche Pflicht erfüllen und für diese arme Seele sicher einen Platz finden", sagt die Bürgermeisterin – auch wenn dieser Fall für sie ein absolutes Novum ist. "Ich musste mich erst selbst schlaumachen, aber wir verfügen über ein Gemeindegrab, wo wir den Leichnam bestatten können."

Vor seinem Tod soll S. verfügt haben, dass sein Körper dem deutschen Anatomie-Experten Gunther von Hagens für dessen Veranstaltungsreihe "Körperwelten" zur Verfügung gestellt wird. Dieser Wunsch ging allerdings nicht in Erfüllung, weil der Leichnam des Tauchers auf Anordnung des Gerichts obduziert wurde und somit von Hagen nicht mehr genommen wird. Eine Mitarbeiterin von Hagens "Institut für Plastination" wollte sich auf KURIER-Anfrage zu dem konkreten Fall nicht äußern. Derzeit seien etwa 15.000 Personen registriert, die ihren Leichnam den "Körperwelten" zur Verfügung stellen wollten.

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