Tote Luchse: Nationalpark klagt Schaden bei Höchstgericht ein

Tote Luchse: Nationalpark klagt Schaden bei Höchstgericht ein
Naturschützer fordern von Umweltminister strengeres Vorgehen gegen Wilderei.

"Wilderei darf kein Kavaliersdelikt sein", sagt Nationalparkchef Erich Mayrhofer. Er steigt auf die Barrikaden, weil dem Nationalpark Kalkalpen nach dem illegalen Abschuss zweier angesiedelter Luchse gerichtlich eine Entschädigung durch die Schützen aberkannt wurde. Mayrhofer hat gegen das Urteil des Landesgerichts Steyr beim Obersten Gerichtshof Revision eingelegt.

Eine 65-jährige Jägerin aus Linz und ihr Mann waren in zwei Verfahren wegen der Abschüsse der geschützten Tiere verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Steyr gab der nachfolgenden Klage des Nationalparks um Schadenersatz in der Höhe von 12.100 Euro statt. Das Landesgericht, bei dem die Jägerin Einspruch erhob, erklärte das Urteil aber für nichtig. Dem Nationalpark sei kein unmittelbarer Schaden entstanden, hieß es. Im Urteil wurde aber auch vermerkt, dass es sich um eine rechtlich nicht geklärte Angelegenheit handle und eine Revision zulässig sei.

Signal

Tote Luchse: Nationalpark klagt Schaden bei Höchstgericht ein
Nationalparkdirektor MayrhoferErich , Nationalpark Kalkalpen
"Die Signalwirkung dieses Urteils ist fatal und betrifft ja auch alle anderen Nationalparke und Schutzgebiete", erklärt Mayrhofer. Potenzielle Täter könnten durch diese Rechtsauslegung ermutigt werden, sich teure Jagdreisen ins Ausland zu ersparen und sich daheim "zu bedienen". Im Rahmen einer 15a-Vereinbarung (Vertrag zwischen Bund und Ländern) habe der Nationalpark zur Wiederansiedlung von Luchsen in den Kalkalpen auch einen gesetzlichen Auftrag. Daraus sei auch eine Ersatzpflicht abzuleiten, ist Mayrhofer überzeugt.

Wilderei müsse als Kapitalverbrechen gesehen und geahndet werden, unterstützt OÖ-Naturbund-Obmann Josef Limberger den Gang in die nächste Instanz. Hausverstand und Magengefühl würden ihm signalisieren, dass dieses Urteil nicht gerecht sei. Zudem könnten auf die Republik auch Strafen der EU zukommen, weil es Mängel beim Tierschutz gäbe, ist er überzeugt.

Für Christian Pichler vom WWF ist die illegale Tötung streng geschützter Wildtiere in Österreich auch bei anderen Tierarten belegbar. So seien schon Wölfe verschwunden, die Wiederansiedlung des Braunbären wurde verhindert und immer wieder finde man vergiftete Greifvögel.

Appell

Deshalb habe man einen Appell an Umweltminister Andrä Rupprechter gerichtet und Maßnahmen gegen die Wilderei gefordert. Richtern und juristischem Personal bietet der WWF Fortbildung in Sachen Artenschutz an.

Sollte der OGH die Schadenersatzforderung nicht anerkennen, "dann fordern wir den Gesetzgeber zur Rechts-Reparatur auf", erklärt Mayrhofer. Über den Winter will man die beiden abgeschossenen Luchsmännchen durch neue Tiere aus der Schweiz ersetzen. Aktuell dürften acht bis zehn Tiere in den Kalkalpen leben. Das im Sommer tot gefundene Weibchen "Rosa" ist nicht von Menschen getötet worden. Mysteriös ist, dass das Tier nicht dort starb, wo es gefunden wurde.

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