Im Lebensmitteleinzelhandel versuchten die jugendlichen Tester (in Begleitung eines geschulten Erwachsenen), eine Flasche Gin mit 37,5 Prozent Alkohol zu kaufen - das ist in Oberösterreich erst ab 18 erlaubt.
Leichter Anstieg im Einzelhandel
Hier ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen - in 23,6 Prozent der Testkäufe erhielten die Tester den trendigen Schnaps. Und selbst bei den Nachtestungen - diese erfolgen in der Regel einige Wochen nach dem negativen ersten Test - gelang es den Jugendlichen in 27 Prozent der Fälle, den Alkohol erneut zu bekommen.
Bei den Tankstellen fielen 26,3 Prozent der Shops durch, den Nachtest bestanden wiederum 20 Prozent nicht.
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In den Gastronomiebetrieben - hier wurden in erster Linie Lokale getestet, die von Jugendlichen stark frequentiert werden - erhielten die Tester in ganz Oberösterreich in rund 29 Prozent der Fälle das gewünschte alkoholische Getränk. Und selbst im Nachtest konnte die Tester in 20 Prozent der Betriebe erneut Alkohol kaufen.
Die besten Ergebnisse erzielten die Tabaktrafiken: Nur in 16 Prozent der Testungen war es möglich, ungesetzlich Nikotinprodukte zu erwerben - wobei die schwarzen Schafe eher unbelehrbar waren, denn bei den Nachtestungen stieg die negative Quote auf über 24 Prozent. Seit 2019 werden diese Geschäfte getestet, weil damals das Verkaufsalter auf 18 Jahre angehoben wurde.
Rechenschwäche als Fehlerquelle
Ein großes Problem für Lindner und Krenmayr: Fast die Hälfte aller illegaler Ausgaben von Alkohol und Nikotin erfolgen, obwohl die Verkäufer den Ausweis der Testperson - 14 oder 15 Jahre alt - kontrollierten.
Offenbar sei das Alter falsch berechnet worden, mutmaßen Lindner und Krenmayr, die nun fordern, dass dem Verkaufspersonal technische Hilfsmittel zur raschen Berechnung des Alters aus dem vorgelegten Ausweis zur Verfügung gestellt werden.
"Das ist besonders dort wichtig, wo der Verkauf von Alkohol in Stress-Situationen erfolgt", meint Lindner, etwa in vollen Lokalen oder wenn lange Schlangen an den Kassen stehen.
Nur zwölf Prozent der Abgaben von Alkohol und Tabak erfolgten ohne Ausweiskontrolle. "Dennoch ist es wichtig, gerade bei jungen Kunden generell den Ausweis zu verlangen", betont Lindner, der ergänzt: "Das muss von der Betriebsleitung deutlich an die Mitarbeiter vermittelt werden."
Strafen über das Gewerberecht
Alle Betriebe werden nach erfolgter Testung von den Begleitpersonen unmittelbar über das Ergebnis informiert. Jene Fälle, in denen auch bei der Nachtestung der illegale Kauf von Alkohol und Nikotin möglich war, wurden an die zuständigen Gewerbebehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) weitergleitet. 2022 waren das 78 Fälle, denen Strafen von den Bezirksverwaltungsbehörden drohen.
Wie viele konkret gestraft wurden, ist Jugendschutzlandesrat Lindner nicht bekannt, der Strafrahmen geht von Geldstrafen bis hin zum Entzug der Gewerbeberechtigung in besonders hartnäckigen Fällen. Allerdings setze man gerade in diesen Fällen verstärkt auf Beratung statt Strafen.
Laut Lindner und Krenmayr werden fast alle relevanten Betriebe in Oberösterreich einmal pro Jahr überprüft.
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