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Schlepperorganisation: Geldverwalter in Wien verurteilt

Ein 25-jähriger Syrer in Wien wurde wegen Geldwäsche für eine Schlepperorganisation rechtskräftig verurteilt.
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Den Ermittlern des Kriminaldienstes des Bezirkspolizeikommandos Urfahr-Umgebung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Wien ein bedeutender Schlag gegen organisierte Schlepperkriminalität gelungen. 

Ein 25-jähriger syrischer Asylberechtigter mit Wohnsitz in Wien wurde als mutmaßlicher Geldverwalter einer rund 30-köpfigen Schlepperorganisation ausgeforscht und ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien erging am 23. Juni 2026 wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Schleppertätigkeiten.

Illegale Geldflüsse über das Hawala-System

Laut Ermittlungsergebnissen soll der Beschuldigte die durch Schleppungen illegal erwirtschafteten Gelder über das sogenannte Hawala-System verwaltet haben. Dabei handelt es sich um ein informelles, vertrauensbasiertes Überweisungs- und Zahlungssystem mit Ursprung im Vorderen und Mittleren Orient, das Geldtransfers vollständig außerhalb des regulären Bankensystems ermöglicht. 

Die Geldflüsse verlaufen dabei anonym: Nach einer Bareinzahlung erhält der Einzahler einen Bestätigungscode, den er an den Empfänger weitergibt. Dieser kann mit dem Code den entsprechenden Betrag bei einem anderen Hawala-Büro – etwa in der Türkei oder in Syrien – abheben. Der Ausgleich zwischen den sogenannten Hawaladaren erfolgt entweder über gegenläufige Kundentransaktionen oder durch organisierte Bargeldtransporte mittels Kurierfahrern. 

Hawala-Büros werden häufig über Restaurants, Kleinbetriebe, private Haushalte oder Mittelsmänner betrieben und sind nach außen hin kaum als solche erkennbar. Im Zuge der Ermittlungen konnten die Behörden in Wien ein derartiges Büro identifizieren.

Hausdurchsuchung, Sicherstellung und Verurteilung

Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Beschuldigten in Wien stellten die Ermittler 7.200 Euro Bargeld sicher. Der 25-Jährige bestritt im Ermittlungsverfahren den gegen ihn erhobenen Tatverdacht. Ungeachtet dessen sprach das Landesgericht für Strafsachen Wien am 23. Juni 2026 ein rechtskräftiges Urteil wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Schleppertätigkeiten aus.

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