15 Jahre Haft für Mordversuch an Ehemann in Oberösterreich
Eine 33-Jährige ist am Montag im Landesgericht Ried wegen einer Messerattacke auf ihren Mann zu 15 Jahren verurteilt worden. Die Geschworenen sahen den Tatbestand des Mordversuchs erfüllt. Es handelte sich bereits um den dritten Rechtsgang: Im ersten hatten die Berufsrichter den Wahrspruch der Geschworenen, der nur auf schwere Körperverletzung gelautet hatte, ausgesetzt, im zweiten - 14 Jahre für Mordversuch - hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört wurde.
Die Anklage legte der Frau zur Last, im Sommer 2022 ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Stanleymesser oder einer Rasierklinge eine 22 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben, "zweifellos, um ihn verbluten zu lassen", ist die Staatsanwältin überzeugt. Die Tatwaffe steht nicht eindeutig fest. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.
Frau beschuldigte ihre Tochter
In ihrer ersten Einvernahme in der Tatnacht hatte die Frau behauptet, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen. Später stritt sie das ab und beschuldigte ihre zum Tatzeitpunkt 13-jährige - und damit nicht strafmündige - Tochter. Diesmal blieb sie dazu vage: Sie vermute, dass es die Tochter gewesen sein könnte, habe dies aber nicht gesehen.
Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner attestierte der Angeklagten einen "kreativen Umgang mit der Wahrheit" und "Selbstbezogenheit". Sie eskaliere in Konfliktsituationen, "es zählt vor allem eines: Wie es ihr geht". Erinnerungslücken, auf die sie gelegentlich verwies, seien laut der Sachverständigen medizinisch nicht nachvollziehbar. Eine Gefährdung der Allgemeinheit gehe von der Angeklagten aber nicht aus.
Zeuge war geladen
Der Zeuge, dessen Nicht-Einvernahme vom OGH beanstandet worden war, wurde diesmal geladen. Allerdings entschlug er sich - wie er es bereits im ersten Rechtsgang getan hatte - der Aussage. Das stand ihm als Angehöriger der Angeklagten zu.
Die Geschworenen entschieden - wie bereits im zweiten Rechtsgang - einstimmig auf Mordversuch. Die Strafe fiel diesmal sogar noch etwas schärfer aus: 15 Jahre Haft. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, dass es beim Versuch blieb und die lange Verfahrensdauer gewertet. Als erschwerend sah das Gericht u.a. die Heimtücke der Attacke und, dass die Frau ihre Tochter der Tat bezichtigt und sie "einem Spießrutenlauf ausgesetzt" habe.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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