Konsequenzen aufzeigen
Dabei besuchen Rechtsanwälte die siebten bis neunten Schulstufen, um Jugendliche vor möglichen strafrechtliche Konsequenzen ihres (Online-)Handelns zu warnen. Die Juristen vermitteln rechtliche Bestimmungen und zeigen die Bedeutung verantwortungsbewussten Verhaltens im digitalen Raum auf. Denn nicht nur Erwachsene, auch Kinder und Jugendliche können sich im Netz – gewollt oder ungewollt – strafbar machen. Stichwort Cybermobbing.
„Die Medienwelt verändert sich rasant. Für die Zukunft unsere Jüngsten bedeutet das: Chancen nutzen, aber auch Risiken kennen", sagte Bildungslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP): „Für uns ist klar: Wir wollen ein Internet, das uns vernetzt. Keines, dass unsere Schülerinnen und Schüler verletzt. Mit dem Projekt setzen wir einen Schritt in diese Richtung und zeigen: Auf Oberösterreich ist und bleibt Verlass.“
Dialog mit Schülern
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Fanz Mittendorfer, erläuterte die Bedeutung der Prävention in verschiedenen Lebensbereichen: „Man kann viel abfangen, wenn man früh beginnt zu informieren. Der direkte Dialog mit den Jugendlichen ermöglicht es uns, gezielt auf ihre konkreten Fragen einzugehen und ihnen dadurch zu helfen."
Mobbing, Verletzung der Persönlichkeitsrechte sowie der Besitz und die Verbreitung strafrechtlich relevanten Bildmaterials. Die Palette an strafbaren Handlungen ist groß. „Die Eltern, aber auch die Schulen sind mit neuen Herausforderungen konfrontiert", sagte Bildungsdirektor Alfred Klampfer.
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Erschwerend kommt hinzu, dass vor allem ältere Jugendliche fast 50 Prozent ihrer Online-Aktivitäten vor den Eltern verbergen. Jedoch ist nur einem Drittel der Eltern bewusst, dass ihre Kinder ihnen nicht alles erzählen.
Die Initiative sei laut Klampfer gut geeignet, die Schulen durch juristische Experten zu unterstützen, präventiv auf die möglichen Gefahren im Netz hinzuweisen.
Notwendig ist das auch deshalb, weil Schüler ab der fünften Schulstufe seit diesem Schuljahr mit einem Laptop ausgestattet sind. Dies macht eine überlegte Aufklärung der Schüler im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten im digitalen Raum notwendig. Der neue Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“, den es seit dem Schuljahr 2022/23 in den Unterstufen gibt, rundet das Paket ab.
Schulen können sich ab sofort bei der Rechtsanwaltskammer für die kostenlosen Kurse anmelden.
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