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Auto beschlagnahmt: 17-Jähriger raste mit 160 km/h auf B137

Auf der B137 bei Kirchham stoppte eine Welser Verkehrsstreife nachts zwei junge Lenker wegen massiver Tempoüberschreitungen.
Zwei Polizeifahrzeuge stehen nachts mit eingeschaltetem Blaulicht auf einer beleuchteten Straße.

In der Nacht auf den 20. Juni 2026 hat eine Welser Verkehrsstreife auf der B137 im Bereich Kirchham innerhalb kurzer Zeit gleich zwei junge Raser aus dem Verkehr gezogen. Beide überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h massiv – mit deutlichen Konsequenzen.

20-Jähriger bestritt die Messung

Kurz nach 0:30 Uhr maßen die Beamten mittels Laser einen PKW mit 105 km/h in Fahrtrichtung Krenglbach. Als die Polizisten die Nachfahrt aufnahmen, soll sich das Fahrzeug mit zunehmender Geschwindigkeit von ihnen entfernt haben. Erst kurz vor der Kreuzung mit der Katzbacher Straße konnten die Beamten aufschließen und mithilfe einer Nachfahrmessung eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 129 km/h in der 70er-Zone feststellen. Als der 20-jährige Lenker schließlich angehalten wurde, bestritt er die gemessene Geschwindigkeit: Er gab an, „nicht so schnell wie angegeben gefahren zu sein.“ Sein Führerschein wurde ihm vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

17-Jähriger: PKW beschlagnahmt, Kennzeichen abgenommen

Wenige Minuten später, kurz vor 1 Uhr, soll ein hochmotorisierter PKW die Beamten in Fahrtrichtung Wels passiert haben. Eine Messung ergab 160 km/h – nach Abzug der Toleranz mutmaßlich 85 km/h über dem erlaubten Limit. Die Polizisten nahmen sofort die Verfolgung auf; da das Fahrzeug verkehrsbedingt abbremsen musste, konnte es rasch eingeholt werden. Der Lenker entpuppte sich als 17-Jähriger aus dem Bezirk Kirchdorf, der sich mit einem vorläufigen Führerschein auswies. 

Aufgrund der exzessiven Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ihm der Führerschein noch vor Ort abgenommen und sein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt. Darüber hinaus sollen die Beamten nicht typisierte Umbauten sowie technische Mängel am PKW festgestellt haben, weshalb auch die Kennzeichen vorläufig abgenommen wurden. Beide Lenker müssen nun mit Anzeigen und weiteren führerscheinrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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