Bedingte Haftstrafen bei zwei Prozessen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz

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Ein Jahr bedingt für Hitlergruß, 15 Monate für Hasspostings

Nachdem am Freitag ein Corona-Maßnahmengegner in Linz wegen Holocaust-Leugnung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, gab es am Montag zwei weitere Verhandlungen wegen Verstöße gegen das Verbotsgesetz in Oberösterreich.

Am Landesgericht Steyr musste sich ein Blau-Weiß-Fan vor einem Schwurgericht rechtfertigen. Dem 57-Jährigen dürfte am 24. Februar bei einem Fußballspiel von Blau-Weiß-Linz gegen Vorwärts Steyr der 4:0-Sieg zu Kopf gestiegen sein. 

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Nach dem Spiel rief er: „Wir sind eure Hauptstadt, ihr Bauern.“ Gleichzeitig soll er den rechtem Arm zum Hitlergruß gehoben haben. Drei Polizeibeamte, die sich im Fanbereich aufgehalten haben, wurden Augenzeugen des Vorfalls und sagten vor Gericht aus. 

Er war beim Prozess „überhaupt nicht geständig“, sagte Christina Forstner, Vizepräsidentin des Landesgerichts Steyr. Der Blau-Weiß-Fan wurde zu einem Jahr bedingter Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Zudem wurde eine Bewährungshilfe verordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

NS-Postings im Internet

Beim zweiten Fall, ebenfalls ein Geschworenensenat, am Landesgericht Linz soll ein 66-Jähriger zwischen 29. Juli 2014 und 29. März 2022 auf mehreren Internetseiten, die er selbst betreiben soll, nationalsozialistische und antisemitische Inhalte veröffentlicht haben. 

Zudem hätte er auf seiner Facebook Seite Migranten beschimpft und versucht, sie öffentlich zu denunzieren – von diesen Anklagepunkten wurde der Mann freigesprochen. Für die nationalsozialistischen Inhalte wurde der 66-Jährige zu 15 Monaten bedingt auf drei Jahre Bewährung rechtskräftig verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 720 Euro zahlen.

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