Drei Monate für Holocaust-Leugnung bei Prozess in Linz
Der bekannte Coronamaßnahmengegner und Demo-Organisator ist am Freitag in Linz von einem Geschworenengericht nicht rechtskräftig wegen Holocaustleugnung zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Aus Sicht der Anklage hatte er auf Telegram Ausgangsbeschränkungen und Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen.
Der Angeklagte war während der Pandemie immer wieder in gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März 2022 fasste er etwa ein Jahr teilbedingt wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels aus. So hatte er falsche Maskenatteste vorgelegt und Behördenvertreter beleidigt und verleumdet. Auf diese Strafe hatte das Gericht Bedacht zu nehmen. Daher wurde eine Zusatzstrafe verhängt.
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Laut Anklage soll er auf Telegram unter anderem ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts OÖ, das seine Beschwerde gegen die Ausgangssperre abgewiesen hatte, als „Wiederbetätigung“ bezeichnet haben, denn im Nationalsozialismus hätten Ausgangssperren auch für Juden gegolten.
Gegner der Impfpflicht
Dafür und für ein anderes Posting wurde er freigesprochen. Auch soll er die Impfpflicht als völkerrechtliches Verbrechen und als Genozid bezeichnet sowie mit dem Holocaust verglichen haben – dafür wurde er schuldig gesprochen. Wer gegen die Coronamaßnahmen verstieß, habe eine Verwaltungsstrafe zu erwarten gehabt – wenn man sich den Maßnahmen in der Nazizeit widersetzt habe, sei man im KZ gelandet, veranschaulichte der Staatsanwalt den Geschworenen.
„In der Nazizeit hätte man froh sein können, wenn es mehr kritische Geister wie meinen Mandanten gegeben hätte."
Er sei ungemütlich. Er sei ein Querulant. Aber ein Verharmloser sei er nicht, so Verteidiger Manfred Arthofer. Er konterte, das man in der Nazizeit froh hätte sein können, wenn es mehr kritische Geister wie seinen Mandanten gegeben hätte.
Dieser bekannte sich nicht schuldig. „Mir ist keine traurigere Zeit eingefallen wie die damalige. Und mir ist klar gewesen, dass wir das niemals vergessen dürfen“, erklärte er seine Motivation. Er habe die Ausgangssperren „als schockierend empfunden“, denn diese hätten in der Nazizeit auch für Juden gegolten. Er habe „aus dem Bauch heraus“ formuliert, heute würde er andere Worte wählen, fühlte er sich missinterpretiert. Und: „Mich interessiert dieses Thema nicht mehr. Mein Fokus liegt nur noch auf meinen drei Kindern.“
Weitere Ermittlungen
Der Prozess sollte eigentlich 2022 stattfinden. Der Angeklagte erschien aber nicht bei der Verhandlung und tauchte unter. Er habe es nach drei Monaten in Haft „einfach nicht mehr durchgedrückt“, entschuldigte er sich. Im Jänner ging der 39-Jährige dann der Polizei ins Netz: Im Wagen hatte er damals die Leiche seiner Ehefrau, die wenige Stunden zuvor an einer Krebserkrankung gestorben war. Auch die drei gemeinsamen Kinder waren im Auto. In dem Fall wird noch ermittelt.
Die Geschworenen sprachen ihn im Fall zweier Postings frei und im Fall eines dritten schuldig. Dafür gab es eine Zusatzstrafe von drei Monaten bedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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