Prozess um Tote im Traunsee: Sechs Monate bedingt

Von diesem Steg neben der Esplanade in Gmunden sprangen die jungen Leute am Sonntag gegen 2 Uhr früh ins rund 19 Grad kalte Wasser.
Der 21-Jährige musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten

Im Fall einer 19-jährigen, die im Juli des Vorjahres bei einem nächtlichen Bad im Traunsee ertrunken ist, wurde am Donnerstag am Bezirksgericht Gmunden ihr Begleiter zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Der 21-Jährige musste sich wegen unterlassener Hilfeleistung, Sachbeschädigung und dauernder Sachentziehung verantworten, berichtete das Neue Volksblatt am Freitag. Der Angeklagte war geständig.

Nach einer Lokaltour hatten die beiden Angetrunkenen am 12. Juli 2015 gegen 2.00 Uhr beschlossen, in den nur 19 Grad kalten Traunsee schwimmen zu gehen. Plötzlich verschwand die junge Frau von der Wasseroberfläche, was der Angeklagte jedoch nicht bemerkt haben wollte.

Erst am Ufer habe er ihr Verschwinden registriert, worauf er zurück in den See sprang, hieß es weiter im Neuen Volksblatt.

Die Suche blieb erfolglos, anstatt dann Hilfe zu holen, nahm er Kleidung, Handtasche sowie das Handy der Bekannten und verschwand. Tags darauf versenkte er ihr Mobiltelefon im Offensee. Das Handy wurde zwar später sichergestellt, konnte aber nicht mehr repariert werden. "Nicht einmal Spezialisten aus Texas ist das gelungen", betonte der Staatsanwalt damals. Die Obduktion ergab, dass Johanna N. ertrunken ist. Kratzspuren am Körper des Begleiters stammten nicht von ihren Fingernägeln.

Er sei in Panik geraten, erklärte der Mann seine Reaktion dem Gericht. Sein Schuldgeständnis wurde beim Strafausmaß mildernd bewertet. Die Verteidigung nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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