Prozess um Geld von Tierfreund: Schuldsprüche

Viebig soll Aufhauser (li.) sein Vermögen für Tierschutz hinterlassen haben
Ex-Verwalter fasste wegen Untreue, Urkundenfälschung, schweren Betrugs und Urkundenunterdrückung 24 Monate aus, davon 16 bedingt. Nicht rechtskräftig.

Der Prozess um den Gnadenhof in Maria Schmolln (OÖ) ist am Donnerstag am Landesgericht Ried im Innkreis mit zwei Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Dem Geschwisterpaar Günther S. und Karin K. warf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor, es hätte sich am Vermögen des Millionärs und Tierfreunds Gerd Viebig bereichert – der KURIER berichtete. Demnach soll S. an 950.000 Euro gelangt sein. K. wurde vorgeworfen, sie habe 35.000 Euro einbehalten, die eigentlich für Gut Aiderbichl bestimmt gewesen seien.

Zeuge Friedrich L., ein "Interessensgefährte" Viebigs, berichtete von vielen Tierschützern, die um die Gunst des Millionärs buhlten. L. war über seinen Tierschutzverein mit dem betagten Herren in Kontakt gekommen. "Es ging immer darum, Viebig Projekte vorzustellen", sagte er vor Gericht. Außerdem habe es Listen gegeben, auf denen einsehbar, wer wie viel von ihm erhalten habe, meinte der 63-jährige Psychologe. "Es gab deshalb viel Neid in der Tierschutz-Szene." Viebig habe Geld aber nur für Tiere, niemals für Menschen gegeben, fuhr L. fort. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er privat jemandem höhere Beträge überlassen hätte."

Prozess um Geld von Tierfreund: Schuldsprüche
ABD0025_20161004 - RIED IM INNKREIS - ÖSTERREICH: Die beiden Angeklagten sowie deren Anwälte Manfred Ainedter (l.) und Robert Morianz (2.v.r.) vor der Hauptverhandlung am Dienstag, 4. Oktober 2016, in Ried im Innkreis. Zwei Personen aus dem Umfeld des Gut Aiderbichl müssen sich wegen möglicher Malversationen bei Zuwendungen an den Gnadenhof verantworten. - FOTO: APA/DANIEL SCHARINGER
Auch Gerda M., Tierschützerin aus Ostbayern, war wie Friedrich L. des Öfteren auf Viebigs Hof. Der Millionär soll zum Beispiel 100.000 Euro für den Ankauf eines Hauses bereitgestellt haben. Allerdings seien die Geldflüsse Viebigs versiegt, als die Zweitangeklagte Karin K. die Agenden auf dem Hof übernommen habe. M. mutmaßte, K. habe sich Beträge etwa für ein Luxusauto der Marke Jaguar einbehalten.

Zahlreicher Besuch

Von einem "Stelldichein der heimischen Tierschützer-Szene" am Gutshof von Gerd Viebig in Maria Schmolln sprach Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler abschließend. Der zahlreiche Besuch auf dem Hof habe jedoch nicht dem alten Tierfreund gegolten, sondern vielmehr seinem Geld. "Das wahre Ausmaß von Viebigs Vermögen wussten aber nur einige Auserwählte. Und zwei davon sitzen auf der Anklagebank."

Günther S. sei anfangs "arm wie eine Kirchenmaus" gewesen, ehe er mittels Viebigs Vermögen zu einem wohlhabenden Mann wurde, führte der Oberstaatsanwalt aus.

Die Anwälte der Angeklagten versuchten in ihren Schlussplädoyers, die Vorwürfe als haltlos abzutun. "Es gibt Schriftstücke, eine Aussage von Herrn S. und einen toten Herrn Viebig", fasste Manfred Ainedter zusammen. Er vertrat Günther S. im Prozess. Sein Mandant rechtfertigte sich vor Gericht immer wieder damit, seine Behebungen seien stets mit Viebigs Einverständnis erfolgt. Nur könne den Millionär niemand mehr befragen (Viebig starb 2011 im Alter von 87 Jahren), daher sei S. freizusprechen, meinte Ainedter.

Auch Karin K.s Anwalt Robert Morianz plädierte auf Freispruch. Er erhob schwere Vorwürfe gegen Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter E. Dieser habe die eingangs erwähnten 35.000 Euro sehr wohl entgegengenommen. Jedenfalls gebe es keine Beweise, dass das Geld dort nicht angekommen sei. Daher sei K. zumindest im Zweifel freizusprechen. Viebigs letzter Wille sei außerdem nicht erfüllt worden."Das Geld ist nicht bei den Tieren. Es ist bei den Menschen – in Aiderbichl."

Der Schöffensenat hat beide Angeklakte zu Haftstrafen verurteilt. Günther S. erhielt wegen Untreue, Urkundenfälschung, schweren Betrugs und Urkundenunterdrückung 24 Monate, davon 16 bedingt. Karin K. wurde wegen Veruntreuung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.

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