Lebenslang und Einweisung für Bluttat an Studentin in Leonding

Der Mann musste sich in Linz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, des Mordes und zweifachen Mordversuchs verantworten.
Ein 29-Jähriger bekennt sich schuldig. Er hat in Leonding seine Cousine gewürgt, vergewaltigt und umgebracht. Das Urteil: Lebenslange Haft.

„Heute ist viel los“, heißt es von den Securitys am Landesgericht Linz. Und tatsächlich: Oberhalb des Gerichtssaals auf der Tribüne sitzen zahlreiche Jus-Studenten. Sie alle wollen den Prozess über das „Kapitalverbrechen“ – wie es später in der Verhandlung der Staatsanwalt und auch der Verteidiger nennen – mitverfolgen. Denn dem 29-Jährigen, der auf der Anklagebank sitzt, wird Vergewaltigung, Mord und zweifacher Mordversuch vorgeworfen.

An Weihnachten 2020 hat der in Honduras geborene und in Spanien lebende Angeklagte das spätere Opfer, seine nicht blutsverwandte Cousine, in Leonding, besucht. Dort wohnte sie, während ihres Studiums, bei ihrer Halbschwester, dessen Mann und deren Tochter.

"Die Hölle auf Erden"

Kennengelernt  haben sich Opfer und Täter im Sommer zuvor bei einer Geburtstagsparty. Man verstand sich gut, fuhr sogar gemeinsam auf Urlaub, schildert der Staatsanwalt. Der Angeklagte hätte jedoch mehr gewollt. Sie hatte allerdings einen neuen Freund.

In der Nacht auf den 27. Dezember wies ihn die 25-jährige Studentin einmal mehr zurück. Nach einem Gespräch auf der Couch hätte sie ins Bett gewollt. Der Angeklagte hätte sich ihr aber in den Weg gestellt, sie gewürgt und mit einem Steakmesser in den Keller gezwungen. Dort vergewaltigte er sie. Drei Stunden saßen sie danach in dem Raum. „Das muss für das Opfer die Hölle auf Erden gewesen sein“, so der Staatsanwalt.

Um 6.47 Uhr – wie der Angeklagte selbst sagt – hätte er sie schließlich gewürgt und mit Messerstichen getötet.

Narzisstische Störung

Als die Verwandten des Opfers in der Früh erwachten, soll er zuerst die Halbschwester unter einem Vorwand in den Keller gelockt und dort ebenfalls gewürgt haben. Als ihr Ehemann eingriff, habe er diesen mit einem Fleischerbeil attackiert. Letztlich gelang es dem Mann aber, den Angreifer in Schach zu halten.

„Culpable“ – auf Deutsch „schuldig“ – antwortete der Angeklagte daraufhin zunächst emotionslos, wurde dann aber doch weinerlich: „Wir haben gesprochen und dann habe ich sie vergewaltigt“, schildert er. Es sei ihm klar gewesen, dass sie das nicht wollte. „Wie oft haben Sie zugestochen?“, will die Richterin bei der Einvernahme wissen. „Wenn ich merkte, dass sie noch litt, stach ich nochmals zu. Ich wollte nicht, dass sie leidet“ schildert er. Er hätte noch nie jemanden so geliebt.

Laut der psychiatrischen Gutachterin sei der – bis dahin unbescholtene – Mann zurechnungsfähig gewesen, er habe aber eine narzisstische Persönlichkeitsstörung: „Er zerstört, bevor er verliert.“ Dieses Verhalten sei künftig nicht auszuschließen, weshalb die Staatsanwaltschaft zur lebenslangen Haft auch eine Einweisung in eine Anstalt forderte.

Motiv

Der Staatsanwalt betonte in seinem Schlussplädoyer, dass es sich beim Motiv nicht um „verschmähte Liebe“ gehandelt habe, sondern dass der Angeklagte einfach seinen Willen durchgesetzt habe und - wie die Sachverständige gesagt hatte - zerstört habe, was er nicht bekommen konnte. Der Verteidiger verwies hingegen darauf, dass sein Mandant unbescholten und geständig sei. Er bat von einer lebenslangen Strafe abzusehen und sprach sich gegen eine Einweisung aus.

Sein Mandant entschuldigte sich in seinem Schlusswort. „Ich würde es gerne wieder richten, wenn ich es könnte, aber es ist nicht möglich“. „Jeden Tag habe ich diese Schuldgefühle, das ermöglicht es mir nicht zu leben.“

Am Abend fällte dann das Geschworenengericht das Urteil: Lebenslang. Zudem wird er in eine Anstalt eingewiesen. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch wegen Vergewaltigung, Mordes und zweifachen Mordversuchs einstimmig. Das Gericht begründet das Strafmaß unter anderem mit der „Planung zweier weiterer Morde“, die nur durch glückliche Umstände verhindert worden seien.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel, der Angeklagte hingegen gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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