"Opa" getötet: 20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt

"Opa" getötet: 20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt
Die 24-jährige Pflegekraft wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.

Eine 24-jährige Pflegekraft, die am 5. Oktober 2023 in Geretsberg (Bezirk Braunau) einen von ihr betreuten 82-Jährigen erstochen haben soll, stand am Dienstag in Ried im Innkreis wegen Mordes vor einem Geschworenengericht. Von diesem wurde sie wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. 

Die Geschworenen befanden sie einstimmig für schuldig und ebenso einstimmig für zurechnungsfähig. Wegen ihrer Gefährlichkeitsprognose wird sie zusätzlich zur Strafe in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zum Prozess: Die Angeklagte bezeichnet sich als transident und wollte mit einem weiblichen Vornamen - Vanessa - angesprochen werden. Im Gerichtssaal kam man diesem Wunsch weitgehend nach. 

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die aus der Slowakei stammende Angeklagte habe am Tag der Tat Streit mit ihrem Freund in der Heimat gehabt und sich betrunken. 

Die Pflegekraft habe ein Ventil gebraucht und sei wegen mangelnder Impulskontrolle in Verbindung mit dem Alkohol auf den 82-Jährigen losgegangen. Die Transsexualität seiner Pflegekraft sei dem Pensionisten, der als lebensfroh und als angenehmer Patient beschrieben wurde, nicht bekannt gewesen.

"Opa" getötet: 20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt

Der Angriff soll heftig ausgefallen sein - von elf Messerstichen in Oberkörper, Bauch, Gesicht und Kopf des rechtsseitig gelähmten Senioren war die Rede.

Gutachterin bescheinigt hohe Gefährlichkeit

Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten von Adelheid Kastner, das der Pflegekraft eine Gefährlichkeit bescheinigte, forderte die Anklagebehörde zusätzlich zu einer Verurteilung die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Die Tatwiederholungsgefahr liege laut Gutachten nämlich bei 76 Prozent. Nur im Maßnahmenvollzug sei die haftbegleitende therapeutische Behandlung gewährleistet, um die von der Pflegekraft ausgehende Gefahr einzudämmen.

Der Verteidiger gab an, dass seine Klientin seit der Kindheit ein Mädchen sein wollte. Die Arbeit als Pflegekraft bei dem 82-Jährigen habe ihre Mutter vermittelt, die auch bei dem Oberösterreicher als Pflegerin tätig war. 

Anfangs hätte ein gutes Einvernehmen geherrscht, die 24-Jährige hätte "Opa" zu dem 82-Jährigen gesagt. Als Auslöser für die Tat sah der Anwalt die Trennung vom Freund, nachdem dieser von angeblichen Übergriffen des Senioren erfahren hatte. 

Zudem habe seine Mandantin sich mit dem Messer ursprünglich selbst verletzen wollen, habe dann aber offenbar umgeschwenkt.

Trauma-behaftetes Leben

"Vanessa" selbst berichtete von Problemen in der Kindheit, der Heirat mit einem Mann, Prostitution, Alkohol, Drogen und Scheidung. Nach einer psychiatrischen Behandlung wegen Schizophrenie habe sich ihr Leben beruhigt. 

Der erste Turnus als Pflegekraft in Oberösterreich sei sehr gut verlaufen. Sie habe dann einer Schwester des 82-Jährigen erzählt, dass sie eine Transgender-Person sei, was jedoch die Geschwister des Opfers in Abrede stellten. Wirklich schlimm habe sie gefunden, dass der 82-Jährige sie angeschrien habe.

"Opa" getötet: 20 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt

Der Tag der Tat sei ein schlechter gewesen, so die Pflegekraft. Sie habe davor schon vergessen, ihre Tabletten zu nehmen, Schritte gehört und der "Opa" sei schlecht gelaunt gewesen. 

Streit mit dem Freund

Ihr Freund habe in einem Telefonat am Nachmittag gefordert, dass sie kündige. Darüber kam es zum Streit. Am Abend habe die Angeklagte Wein getrunken und dem 82-Jährigen eröffnet, dass sie kündigen werde. 

Dieser verlangte nach Bier, habe aber wegen seiner Diabetes nichts bekommen. Dann sei es zu einem lauten Streit gekommen, sie könne sich aber an nichts weiter erinnern, sagte die Beschuldigte aus.

Sie habe nur gesehen, dass der "Opa" voller Blut war, und Angst gehabt, dass jemand im Haus sei. Als niemand da war, hätte sie schlussgefolgert, dass sie selbst das angerichtet haben müsse.

Laut dem psychiatrischen Gutachten war die Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig, weist aber multiple Verhaltensauffälligkeiten auf, weshalb neben der Mordanklage auch noch der Antrag auf Einweisung in den so genannten Maßnahmenvollzug gestellt wurde. Die 24-Jährige wurde - rechtskräftig zu 20 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt. 

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