Ortschef am Wolfgangsee residierte in Schwarzbau
Der Verwaltungsskandal in der Tourismusgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut dürfte schwerwiegender sein als bisher befürchtet. Zu diesem Ergebnis kamen die Experten des oö. Landesrechnungshofes (LRH) bei einer Sonderprüfung der Marktgemeinde. Im Frühjahr war bekannt geworden, dass weit über 900 Bauprojekte im Ort nicht bewilligt oder amtlich abgeschlossen wurden. Vielfach wurden den Bauwerbern Anschluss- oder Aufschließungsgebühren nicht verrechnet.
Selbst der Umbau des Amtshauses und der Hort-Anbau bei der Volksschule gingen ohne Baubewilligung über die Bühne, beschrieb LRH-Direktor Friedrich Pammer einen der vielen Verstöße. Rund 100.000 Euro an Zinszahlungen hätte sich die Gemeinde erspart, wenn die Abrechnungsunterlagen nicht erst nach Jahren bei den Förderstellen des Landes und des Bundes eingebracht worden wären.
Überlastung
Im Zeitraum von rund 20 Jahre soll die immer größer gewordene Belastung des Bauamtsleiters zu der Fülle von Missständen geführt haben. Die von der Gemeinde im heurigen März angeführte Mängelliste von 974 unerledigten Bauakten sei jedenfalls noch länger, sagte Pammer. Das habe eine Detailprüfung gezeigt. Allein aus 57 ausgewählten Akten, in den Baufertigstellungsanzeigen vorlagen, errechneten die Prüfer wegen Versäumnissen bei der Vorschreibung von Gebühren einen Schaden von 35.000 Euro. Wie hoch der insgesamt entstandene Schaden für die Gemeinde ist, errechnete der LRH nicht. Der Bau-Sachbearbeiter sei überfordert gewesen, die Amtsleitung und der frühere Bürgermeister hätten jahrelang nicht auf die Probleme reagiert, benannte Rechnungshofchef Pammer Verantwortliche.
Die Staatsanwaltschaft Wels hat ein Verfahren gegen die frühere Gemeindeführung unter der Leitung von Altbürgermeister Hannes Peinsteiner (ÖVP) eingeleitet. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen, sagt Staatsanwältin Birgit Ahamer.
"Die finanzielle Lage der Gemeinde ist angespannt", gesteht Eisl ein. Ein Sanierungspaket sollte bis März 2017 geschnürt sein und dann im Gemeinderat beschlossen werden. Gegen die frühere Gemeindespitze werden vorerst keine rechtlichen Schritte unternommen. Eisl: "Wir haben aber sichergestellt, dass keine Ansprüche verjähren können."
Kommentare