Opfer und Abt treffen einander vor Gericht

Opfer und Abt treffen einander vor Gericht
Hat das Kloster über die Missbrauchsfälle Bescheid gewusst? Zivilklage wurde am Montag verhandelt.

Der Zivilprozess, den zwei Missbrauchsopfer des oberösterreichischen Stiftes Kremsmünster gegen das Kloster angestrengt haben, ist am Montag im Landesgericht Steyr auf 19. März vertagt worden. Es geht in dem Verfahren um Zusagen, die Abt Ambros Ebhart laut Klägern gemacht aber nicht eingehalten haben soll - u.a. ein Eingeständnis, dass man im Kloster von den Missbrauchsfällen gewusst habe und trotzdem untätig geblieben sei.

Im Zentrum steht ein Treffen im Jänner 2012 im Stift, an dem Missbrauchsopfer, der Abt, der Prior sowie zwei vom Kloster bestellte Mediatoren teilnahmen. Dabei wurden vier Punkte besprochen, die sich die Geschädigten wünschen: ein Opferfonds, die Aufarbeitung durch externe Historiker, ein Mahnmal am Stiftsgelände und eine Entschuldigung samt Eingeständnis, dass man im Kloster von den Vorfällen bereits länger gewusst habe.

Beide Seiten sind sich einig, dass der Abt den Fonds damals ablehnte. Die Kläger stehen aber auf dem Standpunkt, dass die übrigen Punkte zugesagt worden seien. Einige Zeugen bekundeten vor Gericht, das Gespräch ebenfalls so verstanden zu haben. Abt Ambros Ebhart will aber nur versprochen haben, die Punkte im Kapitel zu diskutieren und bis zu einem späteren Datum eine Entscheidung zu treffen. Sein Prior bestätigte das. Der Richter will nun noch die Mediatoren hören.

Freundliches Händeschütteln

Zu Beginn der Verhandlung gab es zwar freundliches Händeschütteln zwischen beiden Parteien, der Versuch, sich einvernehmlich zu einigen, scheiterte allerdings. In dem Prozess geht es um 30.000 Euro. Die Kläger betonten aber, kein Geld zu wollen, sondern die Umsetzung der strittigen Punkte. "Es wird keiner von uns Ruhe finden, solange das Stift seine Mitwisserschaft nicht eingesteht", machten sie deutlich, welcher Aspekt für sie im Zentrum steht.

Laut Abt Ebhart, der dem Kloster seit 2007 vorsteht, seien nur zwei Fälle aus den Jahren 1970 und 2005 bekannt gewesen. Die Patres seien damals von ihren Tätigkeiten abgezogen worden. Von den Verfehlungen des Hauptbeschuldigten, gegen den demnächst Anklage erhoben werden dürfte, will er nichts gewusst haben. Ein Ermittlungsverfahren, das 2008 gegen den mittlerweile ausgetretenen Ordensmann geführt und später eingestellt worden war, habe ihm dieser verheimlicht, beteuerte der Abt.

Wusste Kloster Bescheid?

"Ob Sie etwas gewusst haben oder ihr Vorgänger, ist für uns egal", konterte daraufhin ein Kläger, ihm gehe es um die Mitwisserschaft "des Klosters" und nicht einer Person. Der Klagsvertreter will beim nächsten Verhandlungstermin aus der Beschuldigteneinvernahme 2008 zitieren und zeigen, dass damals bereits die Klosterleitung Bescheid gewusst habe. Denn der Ex-Pater hatte vor der Staatsanwaltschaft Steyr angegeben, er hätte auf Anordnung der Stiftsoberen und auf eigenen Wunsch 1995 seine Tätigkeit wegen eines "Vorfalls" beenden sollen. Aus organisatorischen Gründen und weil zu diesem Zeitpunkt die Affäre Groer für Aufmerksamkeit sorgte, sei er aber erst 1996 abgelöst worden.

Eine Entscheidung, wann es zu einer Anklage gegen den heute 79-Jährigen kommt, dürfte kurz bevorstehen. Er wird vom selben Anwalt vertreten wie das Kloster. Der Jurist rechnet mit einem Strafverfahren in diesem Jahr in Steyr, wie er in der Verhandlung am Montag anmerkte.

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