OÖ: Mord an Tanzlehrerin, kein neuer Prozess

Angeklagter bekam 20 Jahre Haft.
Die Anträge des Verurteilten wurden im Landesgericht Wels abgewiesen.

Das 2014 mit einem Schuldspruch abgehandelte Verfahren um den Mord an der 51-jährigen Tanzlehrerin Ingrid Sch. in Gmunden, OÖ, wird nicht neu aufgerollt. Der zu 20 Jahren Haft verurteilte Gmundner Versicherungsmakler Helmut St. hat über seine Anwälte insgesamt acht Wiederaufnahmeanträge gestellt. Gerlinde Hellebrand, Sprecherin des Landesgerichts Wels, bestätigte in einer Aussendung, dass ein dreiköpfiger Richtersenat die Anträge abgewiesen hat.

Mit neuen Privatgutachten eines Kriminologen und eines Gerichtsmediziners sowie neuen Zeugenaussagen versuchte der Salzburger Anwalt Franz Gerald Hitzenbichler die Wiederaufnahme des Prozesses zu erreichen. St. war vorgeworfen worden, das Opfer im Juli 2013 nach einem Fest im Gmundner Tennisklub niederdergestoßen und die bewusstlose Frau vergewaltigt zu haben. Er leugnete die Tat stets, gestand aber ein, mit der Tanzlehrerin Sex gehabt zu haben. Die Bewusstlose soll er liegen gelassen haben. Die Frau wurde nach 40 Stunden gefunden und starb eine Woche später im Krankenhaus.

Pokal gefunden

Als Hauptbeweisstück führte Anwalt Hitzenbichler einen Pokal ins Treffen, der neben der Verletzten gefunden worden war. Mit ihm soll die Frau niedergeschlagen worden sein, jedoch fand sich keine DNA-Spur des Verurteilten. Der Richtersenat stieg darauf nicht ein. Am Pokal sei eine nicht zuordenbare DNA-Spur gefunden worden, die den Schluss nicht zulasse, dass der Verurteilte nicht der Täter sein könnte. In der Hauptverhandlung sei der Tathergang ausführlich erörtert worden, argumentierten die Richter.

Vom Pokal als mögliche Tatwaffe war vor den Geschorenen gar nicht die Rede. Wegen fehlender Zeugenaussagen in den Prozessunterlagen lassen die Richter wissen, dass die Zeugen im Akteninhalt aufscheinen. Es sei nicht davon auszugehen, dass von der Polizei Verfahrenergebnisse verheimlicht worden seien. In den übrigen Wiederaufnahmeanträgen seien keine konkreten Tatsachen und Beweismittel enthalten, begründete der Senat die Ablehnung weiters.

Der Wiederaufnahmewerber hat nun 14 Tage Zeit eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz einzubringen. Hitzenbichler hatte das in einem früheren Gespräch mit dem KURIER bereits als möglichen nächsten Schritt in Aussicht gestellt.

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