Syrerin flüchtete mit totem Kind im Bauch

Täglich kommen Hunderte Flüchtlinge am Bahnhof in Passau an.
47-Jährige zeigte in Passau Attest eines österreichischen Arztes vor, wonach ihr Ungeborenes tot sei.

Traurige Diagnose auf der Flucht: Während ihrer Reise durch Österreich ließ sich eine schwangere Frau aus Syrien von einem Arzt untersuchen. Der Mediziner stellte fest, dass bei dem Ungeborenen keine Herztöne mehr zu hören waren und händigte der 47-Jährigen ein entsprechendes Attest aus. Die Frau suchte danach allerdings kein Spital auf, sondern fuhr mit dem Zug weiter nach Passau in Bayern.

Bei der Einreisekontrolle am Bahnhof zeigte die Syrerin den Befund des Arztes, worauf die deutschen Behörden sofort die Rettung verständigten und die Frau ins Klinikum Passau bringen ließen. Dort wurde die 47-Jährige einen Tag lang behandelt, ihr geht es den Umständen entsprechend gut.

Das ungeborene Kind sei tatsächlich tot gewesen, bestätigt die Polizei. Welcher Arzt die Frau in Österreich untersucht hat und in welcher Schwangerschaftswoche sie gewesen ist, konnte aus Datenschutzgründen nicht gesagt werden.

Mehr zum Thema:

Linzer Arzt: "Kein Fehlverhalten"

Peter Oppelt, Leiter der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Landes-Frauen- und Kinderklinik in Linz, sieht kein Fehlverhalten des Kollegen, der die Frau in Österreich behandelt hat: "Er wird ihr empfohlen haben, ein Spital aufzusuchen, um die Geburt einzuleiten und er hat ihr ein Attest ausgestellt. Die Frau hat sich aber offenbar entschieden, weiter nach Deutschland zu reisen." Eine unmittelbare Gefahr habe für die 47-Jährige wohl nicht bestanden, obwohl sie ein totes Kind im Mutterleib trug.

Unabhängig von dem Fall der Syrerin kann ein totes Ungeborenes bis zur 14. Schwangerschaftswoche abgesaugt werden, danach wird eine Geburt eingeleitet. Bei manchen Frauen kommt es auch zu einer spontanen Fehlgeburt.

Viele Flüchtlinge in Landesfrauenklinik

Primar Oppelt berichtet von vielen Flüchtlingen, die derzeit die Landesfrauenklinik aufsuchen. Viele würde man nur einmal und nie wieder sehen, zumal fast alle nach Deutschland weiterreisen würden. "Auch wenn aus unserer Sicht eine weitere Behandlung erforderlich ist, können wir die Patientinnen nicht zwingen, hierzubleiben", sagt der Gynäkologe.

Kommentare