Linzer stach Ex-Frau in die Brust: 15 Jahre Haft für 46-Jährigen

OBERÖSTERREICH: PROZESS GEGEN OBDACHLOSEN WEGEN VERSUCHTEN ZWEIFACHEN MORDES IN LINZ
Angeklagter wurde für Mordversuch an Ex-Frau und absichtlicher schwerer Körperverletzung eines Mannes schulidig gesprochen.

Der Prozess wegen versuchten zweifachen Mordes in Linz hat einem 46-Jährigen am Donnerstag 15 Jahre Haft gebracht. Die Geschworenen sprachen den Obdachlosen wegen des Messerangriffs auf seine Ex-Frau mit acht Ja-Stimmen des Mordversuchs schuldig. 

Die Attacke auf einen Mann werteten sie - ebenfalls einstimmig - als versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig

Am 11. Dezember 2024 hatte der Angeklagte seiner Ex-Frau auf dem Parkplatz vor ihrem Arbeitsplatz einen kräftigen Stich in die Brust versetzt. Danach stellte er sich der Polizei. Bereits am 10. Juni hatt der Obdachlose einen ihm Unbekannten angegriffen, zu Boden gedrückt und ihm Faustschläge und Fußtritte gegen Kopf und Oberkörper versetzt. 

Der Prozess am Dienstag gestartete Prozess war am Donnerstag in Linz mit den Ausführungen der Sachverständigen fortgesetzt worden. Trotz der starken Alkoholisierung zu beiden Tatzeiten sei der Angeklagte als „sehr geübter Trinker“ zurechnungsfähig gewesen, so die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner

Noch am späten Vormittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Und sahen letztlich nur in einem der beiden Fälle einen Mordversuch.

Der Angeklagte hatte sich in beiden Fällen der „absichtlich schweren Körperverletzung“ schuldig bekannt und sprach von einem „Denkzettel“. Die Staatsanwältin hingegen sah eine Tötungsabsicht. Sie beschrieb den Angeklagten als gewaltsam und aggressiv, vor allem wenn er getrunken hatte. 

Sein Alkoholismus sei der Grund gewesen, dass die beiden Ehen in die Brüche gegangen seien. Auch andere Beziehungen scheiterten daran. Am 11. Dezember habe er seiner zweiten Ex-Frau mit 1,9 Promille im Blut, wie der Angeklagte selbst meinte, einen „Denkzettel“ verpassen wollen, wie die APA berichtet.

Die Staatsanwältin sprach von Vorsatz, denn der 46-Jährige halte all seinen ehemaligen Frauen vor, diese würden „systematisch, einvernehmlich alles tun, um ihm zu schaden“. Den einen Stich habe er mit großer Wucht ausgeführt, Wintermantel, Pulli und BH wurden durchtrennt und die Klinge drang bis in die Lunge vor. 

Nach der Messer-Attacke hatte die schwer verletzte Frau in ihr Auto flüchten können, der Angreifer wollte sie noch daran hindern, die Wagentüre zu schließen. Als das nicht geglückt sei, habe er das Messer fallen gelassen und sei geflüchtet, so die Ausführungen der Staatsanwältin.

Die Chefin des Opfers und eine Arbeitskollegin alarmierten die Polizei und leisteten Erste Hilfe, bis die Rettung die Frau ins Krankenhaus brachte. Die Anklägerin sprach von „akuter Lebensgefahr“ bei derartigen Verletzungen, das Opfer habe „zum Glück“ überlebt, leide aber noch an den Folgen. 

Brutaler Angriff auf Obdachlosen

Nicht weniger brutal sei der Angriff im Juni gewesen. Der Angeklagte drückte einen anderen Obdachlosen zu Boden, versetzte ihm mindestens fünf Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper sowie drei Fußtritte gegen den Kopf. Diese Attacke sei zwar glimpflich ausgegangen, dennoch sprach die Staatsanwältin von einem bedingten Vorsatz, denn er habe auch in dem Fall den Tod des Opfers in Kauf genommen.

 „Natürlich sind Sie ein gefährlicher Mensch“, meinte der Richter. „Das ist ja Wahnsinn, was Sie getan haben, auf einen am Boden Liegenden einzutreten, der schützend seine Hand vor den Kopf hält.“ Es sei eher Zufall gewesen, dass es bei einer versuchten absichtlich schweren Körperverletzung geblieben sei. 

Schon mit 15 Jahren Flucht in den Alkohol

An den Übergriff konnte sich der Angeklagte zwar nicht mehr erinnern - er hatte 2,58 Promille Alkohol im Blut -, aber es existiert ein Video, auf dem der Übergriff ersichtlich ist. Daher stritt er die Attacke nicht ab. 

Auch für die Verteidigerin war die „Schuldfrage völlig klar“, für beide Vorfälle habe ihr Mandant die Verantwortung übernommen. Im Verfahren gehe es daher um „die Frage des Warum“. Er sei ein „Ungustl, ein Querulant“, das eine oder andere Unvermögen erkläre sich mit einer gewalttätigen Kindheit: Mit 15 Jahren flüchtete er in den Alkohol, später kamen Drogen hinzu.

Mit der Erziehung der beiden Kinder aus der Ehe mit dem Opfer fühlte er sich überfordert. Es kam zur Scheidung, am Ende landete der Angeklagte als Obdachloser am Linzer Hauptbahnhof. Seine Ex-Frau kümmerte sich aber weiter um ihn, ließ ihn bei sich duschen, machte seine Wäsche und er durfte auch Kontakt zu den Kindern haben, hob der Richter hervor. 

Gewalttätig und depressiv

45 Jahre war er nicht strafauffällig, nachdem er selbst Opfer eines Übergriffs am Bahnhof geworden sei, änderte sich dies, sagte die Verteidigerin. Er sei gewalttätig, aber auch depressiv geworden. Zwei Wochen vor dem Angriff auf seine Ex-Frau habe er einen Suizidversuch begangen. Am Tag der Tat zündete er sein Zelt im Wald, in dem er seit Monaten lebte und in dem er auch gesessen sei, an. 

Urteil wird für Donnerstagabend erwartet

Die Verteidigerin zeichnete laut APA das Bild eines verzweifelten, lebensmüden Mannes. Am 11. Dezember sei bei ihm ein Schalter umgekippt, alles sei ihm zu viel geworden, daher habe er einmal auf seine Ex-Frau eingestochen. Dann habe er sofort von ihr abgelassen, ließ das Messer fallen und ging direkt zur Polizei. 

Am Dienstagnachmittag werden die Zeugen gehört. Am Donnerstagabend (7. August) soll nach den Ausführungen des Gerichtsmediziners und der Gerichtspsychiaterin ein Urteil gefällt werden. 

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