Prozess in Linz: Obdachloser angeklagt wegen zweifachen versuchten Mordes

Tür zu einem Verhandlungssaal bei Gericht.
Obdachloser soll auf einem Parkplatz seiner Ex-Frau mit einem Messer in die Brust gestochen haben; Prozess für zwei Tage anberaumt.

Zusammenfassung

  • 46-jähriger Obdachloser steht in Linz wegen versuchten zweifachen Mordes vor Gericht.
  • Er soll im Dezember 2024 seine Ex-Frau mit einem Messer attackiert und im Juni einen weiteren Mann schwer verletzt haben.
  • Dem Angeklagten drohen bis zu lebenslange Haft, Urteil wird am 7. August erwartet.

Wegen versuchten zweifachen Mordes muss sich ein 46-Jähriger Dienstag und Donnerstag kommender Woche in Linz vor Gericht verantworten. Am 11. Dezember 2024 soll er seiner Ex-Frau auf einem Parkplatz ein Messer in die Brust gerammt haben.

Bereits am 10. Juni habe der Obdachlose im Streit einen anderen derart schwer verletzt, dass auch dieser Vorfall als Mordversuch angeklagt wurde. Bisher habe er nur den Angriff auf die 31-Jährige zugegeben, eine Tötungsabsicht bestritt er.

Nach dem Messer-Angriff hatte die schwer verletzte Frau in ihr Auto flüchten können. Sierief ihre Chefin an, die die Polizei alarmierte. Die 31-Jährige erlitt Verletzungen im Bereich der Lunge und kam in die Linzer Kepler Uniklinik. Der Verdächtige stellte sich wenig später der Polizei. Bei seiner ersten Einvernahme meinte er, sich von seiner Ex "verarscht" gefühlt zu haben. Am 11. Dezember habe er sie laut den Ermittlungen auf dem Parkplatz abgepasst, sei direkt auf sie zugegangen und habe ihr dann einmal mit einem Messer in den rechten Brustkorb gestochen.

Schwere Alkoholprobleme

An den zweiten Mordversuch könne sich der Obdachlose mit schweren Alkoholproblemen nicht mehr erinnern, teilte ein Sprecher des Landesgerichts mit. Laut Anklage soll er mit einem anderen Obdachlosen aneinander geraten sein, drückte diesen offenbar zu Boden, versetzte ihm Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper sowie Fußtritte gegen den Kopf.

Der Angeklagte war in beiden Fällen zurechnungsfähig. Bei einem Schuldspruch drohen ihm zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Haft. Ein Urteil ist am späten Donnerstagabend (7. August) geplant.

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