Fall Molnar: Anwalt kritisiert Klagsabweisung

Missbrauchsopfer Jenö Molnar, 67: Sein Anwalt will berufen.
Molnar werde in den kommenden Wochen auf jeden Fall dagegen berufen, sagt sein Anwalt.

Die schriftliche Abweisung seiner Schadenersatzklage gegen das Land OÖ hat Ex-Heimkind Jenö Molnar schwer erschüttert. "Er steht noch unter Schock", sagt sein Vertrauter Werner F. am Freitag im KURIER-Gespräch.

Wie berichtet, hat der Linzer Richter Stefan Pellegrini darin entschieden, dass eventuelle Ansprüche des 67-Jährigen verjährt seien. Zwar hatte der psychiatrische Gutachter Thomas Stompe versichert, dass Molnar mit rund 70 bis 80 Prozent Wahrscheinlichkeit die traumatischen Kindheitserlebnisse in oö. Heimen jahrzehntelang verdrängt hatte – und daher nicht eher klagen konnte.

Dem Richter fiel der Prozentsatz aber zu gering aus: Ohne objektivierbare Anhaltspunkte sei es unmöglich, über einen Zeitraum von 45 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das Ex-Heimkind keine Erinnerungen hatte. Molnar hätte seine Ansprüche bis spätestens 5. August 1997 geltend machen müssen. Die Klage sei daher abgewiesen.

Robert Nieporte, Molnars deutscher Anwalt, zeigt sich über Pellegrinis Zehn-Seiten-Entscheidung extrem verwundert. "Sie strotzt leider vor Rechts- und Tatsachenfehlern. Ich weiß nicht, was den Richter da geritten hat." Molnar werde in den kommenden Wochen auf jeden Fall dagegen berufen. Nieporte: "Wir blicken der nächsten Instanz mit einiger Gelassenheit entgegen."

In Pellegrinis Ausführung seien Widersprüche etwa dahingehend zu finden, dass er Molnars Aussagen "durchaus als glaubhaft, gut nachvollziehbar und unwiderlegt" einstuft. "Dann müsste man aber auch davon ausgehen, dass er die schrecklichen Erlebnisse verdrängt hat." Auch der geringe Umfang der rechtlichen Beurteilung (sie beträgt drei Seiten) deute nicht auf die gebotene Sorgfalt hin, die bei einer Klage dieser Dimension zu erwarten wäre. Nieporte: "Im Grunde beurteilte er auf nur drei Seiten 45 Jahre Leben, Das ist unangemessen kurz."

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