Richter weist Klage von Ex-Heimkind ab

Richter weist Klage von Ex-Heimkind ab
Verjährungsfrist im Fall Jenö Molnar sei laut Urteil vom Landesgericht Linz abgelaufen.

Im Fall des ehemaligen Heimkindes Jenö Molnar hat das Landesgericht Linz nun in erster Instanz die Zivilrechtsklage des 67-Jährigen gegen das Land Oberösterreich abgewiesen. Wie berichtet, fordert Molnar wegen jahrelangen "institutionalisierten Unrechts" mehr als 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.

Richter Stefan Pellegrini musste darüber entscheiden, ob die Klage des ehemaligen Heimzöglings eventuell bereits verjährt ist oder nicht. Die zuletzt am 28. Jänner durchgeführte Tagsatzung im Landesgericht Linz wurde ausschließlich auf diese Frage eingeschränkt. 30 Jahre beträgt in Österreich die Verjährungsfrist. Der Zeitraum, in dem Jenö Molnar Unrecht getan wurde, liegt allerdings beinahe 50 Jahre zurück. Laut eigenen Angaben litt er jedoch an einer Art Filmriss, der es ihm lange Zeit unmöglich machte, sich daran erinnern zu können. Deshalb sollte auch die Verjährungsfrist außer Kraft gesetzt werden.

Der von Pellegrini bestellte psychiatrische Sachverständige Thomas Stompe hatte in seinem Gutachten erklärt, dass bei Molnar das Vorliegen einer Verdrängung seiner traumatischen Erlebnisse aus der Kindheit möglich sei. Er hielt es mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 bis 80 Prozent für plausibel, dass der 67-Jährige jahrzehntelang außer Stande gewesen sei, sich an die Vorkommnisse zu erinnern.

Das vom Landesgericht Linz verhängte Urteil in der Causa ist nun in schriftlicher Form verkündet worden. In der zehn Seiten langen Ausführung begründet Richter Pellegrini, dass es – ohne objektivierbare Anhaltspunkte – unmöglich sei, über einen 45 Jahre langen Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass das Ex-Heimkind überhaupt keine Erinnerung gehabt habe.

Molnars erste Reaktion darauf: "Dieses Urteil ist ein Schock, wir werden berufen."

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