Zwei weitere braune Peckerl waren ein Totenkopf mit Blood-and-Honour-Schriftzug, sowie seitlich am Körper: Blut und Ehre. Und genau diese Tätowierungen, mit dem Leitspruch der Hitlerjugend, könnten noch für Diskussionen sorgen.
Motive aus NS-Zeit strafbar
Denn wer verfassungswidrige Tätowierungen mit Motiven aus der Zeit des Nationalsozialismus trägt, macht sich in Österreich unmittelbar strafbar, wenn diese im öffentlichen Raum zur Schau gestellt werden. Darunter fallen etliche NS-Symbole, nicht aber der "Blood and Honour" bzw. Blut und Ehe-Schriftzüge. Dessen Zurschaustellung ist zwar in Deutschland, nicht aber in Österreich strafbar.
Angeklagt wird der Mann von der Staatsanwaltschaft Ried dafür dennoch, wie der erste Staatsanwalt, Alois Ebner, im KURIER-Gespräch bestätigt. "Wir haben keinen Katalog, was strafbar ist und was nicht. Jede Form von Tätowierungen, die das Regime glorifizierend darstellt, ist aus meiner Sicht strafbar. Dazu zählt auch der Blut-und-Ehre-Spruch. Wenn dem nicht so ist, soll es der oberste Gerichtshof entscheiden", gibt sich Ebner überzeugt.
Der Innviertler wird ganz allgemein wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz und Wiederbetätigung angeklagt. Dazu zählen die Vorfälle im Bad, aber auch Bilder, die er auf Facebook gepostet hat. Konkret soll es dabei um Darstellung von sich mit Tattoos der schwarzen Sonne gehen.
Der Mann befindet sich weiter in U-Haft. "Er hat die Möglichkeit auf einen Einspruch. Sonst warten wir den Prozess ab", sagt Ebner.
Polizei schritt zunächst nicht ein
Wie berichtet hatte ein bayerischer Polizist seine österreichischen Kollegen alarmiert, als neben ihm und seiner Familie in dem Schwimmbad, der Mann mit Nazi-Tattoos Platz nahm. Die Polizei rückte an, betrat das Bad aber nicht.
➤ Mehr lesen: Kritik an Polizei nach erfolgloser Nazi-Amtshandlung in Braunau
Einsatztaktik
Aus "einsatztaktischen Gründen", wie es in einer ersten Stellungnahme der oberösterreichischen Polizei hieß. Der Tätowierte verschwand und tauchte unter. Die Polizei sprach von Ermittlungen gegen Unbekannt, wenig später von einer amtsbekannten Person. Tatsächlich ist der Mann ein "alter Bekannter".
➤ Mehr lesen: NS-Tattos im Freibad in Braunau: Ein Nazi taucht wieder auf
Der 32-Jährige ist bereits drei Mal nach dem Verbotsgesetz vorbestraft. Die erste einschlägige Vorstrafe gab es bereits im Alter von 16 Jahren. Daneben hat der Beschuldigte laut KURIER-Recherchen neun weitere Vorstrafen.
Von den Tätowierungen machte sich die Staatsanwaltschaft übrigens ein sehr genaues Bild. Der musste sich ausziehen, damit diese inspizierte werden konnten.
Kommentare