Nach Vogelgrippe-Virus in Salzburg Stallpflicht in oö. Gemeinden

Glückliche Glucken kommen selbst bei Großstädtern gut an.
Schutzmaßnahmen nach bestätigter Vogelgrippe-Infektion bei toten Möwen in Salzburg

Eine stichprobenartige Untersuchung der AGES in Mödling (Niederösterreich) hat ergeben, dass die am Freitag im EU-Vogelschutzgebiet Weidmoos im Norden des Salzburger Flachgau entdeckten rund 100 toten Vögel - hauptsächlich Möwen - eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 aufweisen.

Daraufhin ordnete die Bezirkshauptmannschaft Braunau im angrenzenden Oberösterreich für drei Gemeinden Sicherheitsmaßnahmen an, wie das Land Oberösterreich am Dienstag berichtete.

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In der Gemeinde Franking sowie den Katastralgemeinden Moosdorf der Gemeinde Moosdorf und Steinwag der Gemeinde St. Pantaleon gelten ab sofort Verbringungsbeschränkungen für wild lebende Vögel sowie Erzeugnissen daraus.

Keine Gefahr für den Menschen

Tot aufgefundene Vögel müssen gemeldet und Geflügel im Stall bzw. in einem nach oben hin abgedeckten Bereich gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen bestmöglich zu verhindern.

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Für Menschen stelle das Influenza-A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar, allerdings müsse Hausgeflügel vor einer Infektion mit dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus geschützt werden, hieß es. Geflügelhalter sollen bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten und jedenfalls vor Betreten der Stallung Kleidung und Schuhe wechseln bzw. desinfizieren, um einen Erregereintrag zu verhindern.

Ohnehin sei österreichweit Wassergeflügel getrennt von Hühnern zu halten, Geflügel darf nicht im Freien gefüttert werden und die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

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