Enteignung: "Hitlerhaus" wird für Republik wohl viel teurer

Das Haus soll deutlich mehr wert sein, als die Republik gezahlt hat
Bis zu 1,5 Millionen Euro: Ex-Eigentümerin könnte Fünffaches des bisher festgelegten Schadenersatzes von Republik bekommen.

Mit 310.000 Euro hat die Republik die frühere Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus in Braunau nach der Enteignung entschädigt. Grundlage dafür ist ein Gutachten. Gerlinde P., der Innenministerium und Stadtgemeinde Braunau vor dem Inkrafttreten des Enteignungsgesetzes im Jänner 2017 rund 60.000 Euro Miete jährlich überwiesen haben, ist das bekanntlich zu wenig. Sie hat, wie berichtet, gegen die Höhe der Entschädigung geklagt: Die gesamte Liegenschaft – dazu gehören neben dem Haus auch eine Garage und ein Parkplatz – sei wesentlich mehr wert, so die Auffassung der vormaligen Besitzerin.

Sie kann sich im laufenden Zivilverfahren am Landesgericht Ried zumindest über einen Teilerfolg freuen: Das vom Gericht in Auftrag gegebene Immobiliengutachten eines Sachverständigen schätzt den Wert der Liegenschaft wesentlich höher ein – nämlich mit bis zu 1,5 Millionen Euro. Für die Republik dürfte die Enteignung damit empfindlich teurer werden.

Selbst „ohne Berücksichtigung der Besonderheit des Hauses als Geburtshaus von Adolf Hitler“ beziffert der Gutachter den Wert noch immer mit mehr als 800.000 Euro. Dass der Wert der Liegenschaft offenbar deutlich über jenem aus der ersten Schätzung (den Mittelwert aus allen Bewertungsvarianten berechnet der Gerichtsgutachter mit 1,23 Mio. Euro fest, Anm.) liegt, begründet der nunmehrige Sachverständige damit, dass im Gutachten, auf dessen Grundlage die bisher ausgezahlte Entschädigungshöhe festgelegt wurde, „die Bausubstanz bei weitem schlechter eingeschätzt“ worden sei.

„Kein seriöses Angebot“

„Wie das Gutachten jetzt zeigt, war die Republik offensichtlich nicht einmal in der Lage, ein seriöses Kaufangebot zu legen“, sagt Gerhard Lebitsch, Anwalt von Gerlinde P. Er sieht darin einen Widerspruch zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der vor einem Jahr das Enteignungsgesetz bestätigt hatte. Im Urteil heißt es nämlich, dass die Republik „sich mehrfach erfolglos um einen käuflichen Erwerb bemüht hat“. Die Republik habe laut dem Anwalt aber lediglich ein Angebot vorgelegt, in dessen Höhe das Haus gekauft worden wäre – dessen Summe sei nur geringfügig höher gewesen als die später festgesetzten 310.000 Euro.

Gutachten wird erörtert

Seitens der Finanzprokuratur, die die Interessen der Republik als Anwalt und Berater vertritt, geht Präsident Wolfgang Peschorn davon aus, dass das Gutachten in der nächsten Verhandlung vom Sachverständigen noch erörtert wird. Ein dementsprechender Antrag werde, wenn erforderlich, eingebracht.

Zum laufenden Verfahren will er sich nicht im Detail äußern, nur so viel: „Letztendlich geht es um das Festsetzen einer angemessenen Entschädigung und nicht ums Gewinnen oder Verlieren. Die Republik Österreich wird eine rechtskräftige Entscheidung akzeptieren“, kündigt Peschorn an. Ob diese bereits durch das Urteil des Landesgerichts Ried zustande kommt, ist allerdings fraglich: Es ist in diesem Zivilverfahren die erste Instanz.

Kommentare