Mordprozess in Steyr: Berufung gegen Urteil

Der 26-jährige soll eine 24-jährige Frau im Drogenrausch ermordet haben.
Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein.

Das Urteil - Schuldspruch wegen Mordes und 18 Jahre Haft - über einen 26-jährigen Oberösterreicher im Landesgericht Steyr - wird bekämpft. Der Staatsanwalt legte Berufung gegen die Strafhöhe ein, sie ist ihm zu gering. Der Verteidiger berief ebenfalls, sie ist ihm zu hoch. Obendrein kündigte er Nichtigkeitsbeschwerde an. Das gab das Landesgericht am Freitag auf APA-Anfrage bekannt.

Der Angeklagte soll im Sommer des Vorjahres eine Bekannte im Crystal Meth-Rausch erdrosselt haben. Im Prozess am vergangenen Montag fällten die Geschworenen ihren Schuldspruch einstimmig. Mit sieben zu einer Stimme entschieden sie obendrein, dass der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten damit der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine langjährige Haftstrafe gefordert hatte.

Der Verteidiger hielt hingegen bis zuletzt auch eine Rauschtat für möglich, auf die nur bis zu drei Jahre gestanden wären. Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet.

Durch das Einlegen von Rechtsmitteln innerhalb der gesetzlichen Frist ist das Urteil vom vergangenen Montag vorerst nicht rechtskräftig. Nun muss sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall befassen.

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