Mord mit Kordel: 18 Jahre für Süchtigen
Enormes Interesse weckte am Montag der Strafprozess im Mordfall Kerstin N. im Landesgericht Steyr. Etliche Besucher fanden keinen Sitzplatz und verfolgten die Verhandlung stundenlang im Stehen. Zu hören bekamen sie Spektakuläres. Benjamin K. will die Tat im Drogenrausch begangen haben. Die psychiatrische Gutachterin Heidi Kastner attestiert ihm aber für die Tatzeit Zurechnungsfähigkeit.
K. schilderte, wie er sich am 26. Juni 2013 zwei Injektionen Crystal Meth verabreicht und seine 24-jährige Bekannte in ihrer Wohnung im Schlaf erdrosselt hatte. „Ich hab’ ihr von hinten eine Kordel aus ihrer Badetasche um den Hals gelegt.“ Dann habe er 20 Sekunden lang fest zugezogen und einen Knoten gemacht.
Im Todeskampf sei N. kurz aufgewacht, habe leichte Abwehrbewegungen versucht und leise Geräusche von sich gegeben. Als seiner Ansicht nach alles vorbei war, rief K. seinen Freund Dominik N. an und sagte ihm, dass er „Scheiße gebaut“ habe und Hilfe brauche. Als der 22-Jähige ihm nicht glaubte, hielt K. das Handy an N.s Mund, aus dem noch immer Röchellaute zu vernehmen waren.
Code für Mord
K. zog N. aus, wusch sie im Badezimmer und schütte Desinfektionsmittel über ihre Kleider. „Wegen des Geruchs“, behauptete er. „Um DNA-Spuren zu beseitigen“, widersprach Staatsanwalt Andreas Pechatschek. K. stülpte der Toten einen Sack über den Kopf und versteckte sie mit Unterstützung von Dominik N. in einer Bettzeuglade. Mit dem Handy der Toten verschickte er SMS an ihre Mutter, mit denen er den Anschein erweckte, dass N. zu einer Freundin gefahren sei.
K. und Dominik N. flüchteten nach Tschechien. Fünf Tage wurden die Angehörigen des Opfers auch noch via Facebook auf eine falsche Fährte gelockt. Der Schock über Kerstins Tod ist bei der Familie noch immer enorm. N.s Mutter und ein Bruder befinden sich nach wie vor in psychiatrischer Behandlung.
Das Tatmotiv ist unklar. K. trägt im Gesicht die Zahl 187 – den US-Polizeicode für Mord – eintätowiert. Er mutmaßt, im Unterbewusstsein zornig auf N. gewesen zu sein, weil sie ihn nach einmonatiger Abstinenz wieder zu Crystal Meth verführt habe. Laut Dominik N. soll er gesagt haben, dass er gern mit einer Toten schlafen würde. Am Tatort wurde die Verpackung eines Kondoms sichergestellt, auf dem ein Fingerabdruck des Angeklagten war. Leichenschändung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Das Urteil: 18 Jahre Haft – nicht rechtskräftig.
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