Mord an Tanzlehrerin: Beschwerde aus der Haft
Nach der Ablehnung eines neuen Prozesses im Mordfall der Tanzlehrerin Ingrid Sch. aus Gmunden durch das Landesgericht Wels, bleibt die Causa brisant. Wie berichtet, war die Frau im Juli 2013 vergewaltigt und getötet worden. Ein Personenkomitee, das sich im Sinne des verurteilten Helmut St., 41, für eine Wiederaufnahme des Verfahrens mit 220 Unterstützern bemühte, will weiter aktiv bleiben. Auf ihrer Homepage kündigte die Gruppe an, dass Helmut St. gegen den Beschluss des Welser Richtersenats Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz einreichen wird.
"Liest man die 34 Seiten des Beschlusses, muss man davon ausgehen, dass das Gericht Wels zu nahe am Fall dran ist, um eine objektive Entscheidung treffen zu können", heißt es in der Stellungnahme des Komitees. Helmut St. war im Sommer 2014 am Landesgericht Wels schuldig gesprochen worden.
Besonders kritisiert wird, dass der Senat zwei Privatgutachten über einen am Tatort gefunden Pokal nicht anerkannte, weil der Gerichtsmediziner und der Kriminologe nicht mit dem Original, sondern mit einem "Vergleichspokal" gearbeitet hätten. "Dabei handelte es sich um ein baugleiches Modell aus der selben Produktionsserie", versteht Komiteesprecher Wilfried Huber den Richterentscheid nicht. Der Pokal, an dem sich Blut der Toten fand, war beim Prozess nie als Tatwaffe ins Kalkül gezogen worden. Vom verurteilten Helmut St. fanden sich darauf keine Spuren. Die beiden Privatgutachter behaupten, dass die Kopfwunde des Opfers genau zu einer Ausbuchtung der Trophäe passt.
Das Komitee selbst bekam, als bekannt wurde, dass eine Wiederaufnahme abgewiesen wurde, weitere Unterstützung. Christine Eisner, die Bürgermeisterin von Ohlsdorf, wo Helmut St. mit seiner Familie lebte, schloss sich ebenfalls den Unterstützern an. "Ich bin felsenfest von seiner Unschuld überzeugt", meinte die Ortschefin.
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