Missbrauchs-Opfer klagt Stift Kremsmünster

Missbrauchs-Opfer klagt Stift Kremsmünster
Ein ehemaliger Internatsschüler des Gymnasiums fordert 95.000 Euro Schmerzensgeld.

Sexueller Missbrauch bis hin zu Vergewaltigungen, Ohrfeigen, Tritte und Schläge: Anfang Juli 2013 verurteilte das Landesgericht Steyr den damals 79-jährigen ehemaligen Konviktsdirektor des Stifts Kremsmünster, August M., wegen Attacken zu einer zwölfjährigen Haftstrafe. Dem Mann wurden Übergriffe auf 24 Schüler des Stiftsgymnasiums in den Jahren zwischen 1973 und 1993 vorgeworfen. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte das Urteil Ende Jänner 2015. Der Verurteilte war zuletzt in der Justizanstalt Stein in Krems inhaftiert.

Die juristische Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Stift ist mit dem Strafprozess nicht abgeschlossen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat ein mittlerweile 42-jähriger Ex-Schüler eine Zivilklage gegen das Stift eingebracht. Der Mann, der 1987 bis 1996 das Internat besucht haben soll, fordert 95.000 Euro Schmerzensgeld. Das „massive Fehlverhalten“ von August M. hätte „der Ordensleitung zweifellos bekannt“ sein müssen, hieß es in der Aussendung. Seitens der Stiftsleitung sei nichts unternommen worden. Nach Ansicht des Klägers hätte M. „ungehindert seinen Neigungen nachgehen“ können.

Das Stift Kremsmünster bestätigt, dass am 8. März eine entsprechende Klage eingegangen ist. Diese sei mittlerweile beantwortet worden. „Es ist Sache der Gerichte und wird von diesen entschieden“, lässt Abt Ambros Ebhart auf Anfrage des KURIER ausrichten.

Gesten-Zahlung erfolgt

Zum erhobenen Anspruch auf das Schmerzensgeld verweist das Stift auf eine Entscheidung der Klasnic-Kommission, die dem heute 42-Jährigen bereits 45.000 Euro zugesprochen hätte (die Vertreter des Klägers sprechen hingegen vom Erhalt einer „Gesten-Zahlung in Höhe von 35.000 Euro, Anm.).

Laut Christoph Mayer, Sprecher des Landesgerichts Steyr, seien im Strafverfahren Schadenersatzforderungen nicht zugelassen gewesen – diese müssten mutmaßliche Missbrauchsopfer daher über den Zivilrechtsweg geltend machen. „Ich kann bestätigen, dass der Betroffene in seiner Klage behauptet, bereits im vorangegangenen Strafverfahren als Opfer festgestellt worden zu sein“, sagt Mayr.

Dem Vernehmen nach dürfte es sich nicht um die erste Zivilklage nach Abschluss des Strafverfahrens gegen August M. gehandelt haben, mit dem das Stift konfrontiert war. Eine Klage soll in der Vergangenheit bereits abgewiesen worden sein.

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