Missbrauch von 109 Buben: Welser Staatsanwaltschaft bringt Anklage ein

Fälle und Aufklärung: Minister stellt Kriminalstatistik vor
Die Staatsanwaltschaft Wels hat Anklage gegen einen Arzt aus dem Salzkammergut, der sich an 109 Buben vergangen haben soll, eingebracht.

40 der Buben waren laut der am Montag eingebrachten Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. Seit Eröffnung seiner Ordination im Jahr 2000 soll der heute 57-Jährige bis zu seiner Festnahme im Jänner 2019 „teils schwere sexuelle Missbrauchhandlungen“ an den jungen Patienten vorgenommen haben.

Weiters wird ihm vorgeworfen, Personen angestiftet zu haben, Porno-Videos von Minderjährigen zu drehen. Außerdem versorgte er Kids mit Cannabis. Zumindest drei Buben haben laut Gutachten „schwere Folgeschäden“ davon getragen, womit der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren betrage.

"Teil der Untersuchung"

Die Opfer waren als Patienten intim untersucht worden. Der Verdächtige habe ihnen offenbar weisgemacht, die sexuellen Handlungen würden zu den Behandlungen dazugehören. Einigen soll er kleine Geldgeschenke gemacht und sie in sein Haus am Attersee eingeladen haben.
Dokumentiert seien 30 Fälle außerhalb der Ordination. Darunter auch ein Fall in seinem Ferienhaus am Roten Meer in Ägypten, wo der Mediziner einen Zwölfjährigen „behandelt“ habe.

Die Mutter eines 15-Jährigen hatte vergangenes Jahr den Verdacht publik gemacht. Ihr Kind soll ab dem zwölften Lebensjahr mehrfach von jenem Mediziner sexuell missbraucht worden sein. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat sich der Mediziner von der Ärzteliste streichen lassen.

Schwere Pädophilie

Ein Sachverständiger diagnostizierte dem Beschuldigten Pädophilie, die den „Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht“ habe, so die Anklageschrift.

Aufgrund der Prognose, wonach sich der Mann neuerlich an Buben vergreifen könnte, wurde zusätzlich zur Anklage wegen „schweren sexuellen Missbrauchs mit Unmündigen“ auch die Einweisung in eine Anstalt beantragt. Er gilt als gefährlich. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

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