Mildes Urteil für zwei junge Bankräuber in Linz
Zwei 22-Jährige sind am Dienstag im Landesgericht Linz wegen schweren Raubes zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Sie waren voll geständig und gaben zu, am 22. Juni 2020 eine Bank im Mühlviertel überfallen zu haben. Dazu besorgten sie im Vorfeld eine Gaspistole und Sturmhauben. Die Strafe sei „aufgrund der positiven Spezialprognosen“ verhängt worden, so die Vorsitzende des Schöffengerichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten aus dem Mühlviertel nahmen ihre - bei einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren sehr milde - Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Sie hatte ihnen schweren Raub und dem Erstangeklagten auch die Fälschung von Beweismitteln zur Last gelegt.
Am Tag des Raubes kamen die beiden mit dem Auto des Erstangeklagten zur Bank, einer hielt der Angestellten die Pistole vor, der andere räumte das Geld in einen Sack. Dann fuhren sie zur Wohnung des Erstangeklagten, wechselten die Kleidung und setzten ihre Flucht im Wagen des Zweitangeklagten fort.
Falsches Alibi
Noch auf der Fahrt rief ein Beamter des LKA beim Erstangeklagten an. Dieser sagte, er sei bereits seit zwei Tagen in Budapest, in einem Hotel. Dorthin fuhren sie auch und er überredete die Rezeptionistin, ihm eine entsprechende Rechnung auszustellen. Dann kehrten sie nach Oberösterreich zurück. Das Geld hatte der Erstangeklagte auf der Flucht nahe des Wohnhauses seiner Freundin versteckt - „bleib stehn, ich tu das Packl schnell ausse“.
Mithilfe von Freunden und Bekannten - sie glaubten, es sei Marihuana in der Schachtel - wurde es an einen anderen Ort gebracht. Die Beute hätten sie geteilt, die Pistole und die Masken in die Donau geworfen, gaben beide an.
Die Angeklagten gaben sich reumütig und bedauerten ihr Verbrechen. Mit dem Geld wollten sie ihre Schulden abbezahlen und ihren Lebensstandard verbessern, „a besseres Auto“, so der Erstangeklagte. Laut Richterin hätten aber beide ohnehin adäquate Pkw besessen, die sie zur Tilgung ihrer Schulden verkauft hätten.
Der Zweitangeklagte gab an, das Geld für den Leistungssport - Bodybuilding - und das damit verbundene Doping - „die Kosten sind ins Unermessliche gestiegen“ - gebraucht zu haben. Der Banküberfall „war das Sinnloseste was ich gemacht habe“, beteuerte er. Er wolle sich einen anderen Sport suchen. Im Gefängnis habe er mit einem Coaching begonnen und nahm wie sein Komplize die Auflage der Bewährungshilfe an.
"Wir sind nur wegen dem Geld da"
Warum sie schon ein paar Monate zuvor eine Waffe besorgt hätten, beantwortete der Erstangeklagte mit: „Bei einem Bankraub, da geht man nicht ohne was hinein, zur Abschreckung oder so“. Der Zweitangeklagte, der die Angestellte damit bedrohte, habe sie noch beruhigt mit „bitte, Ihnen passiert nichts, wir sind nur wegen dem Geld da“, woraufhin die Frau erleichtert gewesen sei.
Psychologischen Beistand braucht sie freilich bis heute, auch wenn die beiden Angeklagten ihr den Privatbeteiligtenanspruch zahlten und sie den Antrag zurückzog. Auch den Schaden bei der Bank machten beide vollständig gut.
„Über eine Lappalie reden wir hier nicht, wir haben eine Tatplanung von über einem halben Jahr“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Die Tat hätten sie begangen „eigentlich aus einem Grund, der nicht vorhanden ist. Sie verdienen gut im Vergleich zu anderen, dennoch reicht es nicht“.
Reumütig
Beide Verteidiger betonten, ihre Mandanten seien „keine typischen Bankräuber, die mit Brutalität und ohne Rücksicht auf Verluste“ vorgingen. Beide hätten ein reumütiges Geständnis abgelegt, den Schaden beglichen, bei der Aufklärung mitgewirkt. Bei Haftentlassung erwarte beide eine Wohnmöglichkeit bei ihrer Familien und sie hätten eine Arbeitszusage.
Die vorsitzende Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, ob wir ihnen diese Möglichkeit geben“. Das Gericht habe sehr wohl den Schuldgehalt gesehen, die hohe Schadenssumme. Doch beide Angeklagten seien relativ jung, bemühten sich, wieder Arbeit zu finden. „Wir hoffen, dass eine teilbedingte Strafe ausreicht.“
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