Zwei Männer stürzten vom Balkon in den Tod: Hotelbetreiber freigesprochen
Der tragische Vorfall ist vor etwas mehr als einem Jahr, im Juli 2023, passiert. Zwei Männer sind auf einem Balkon in einer Unterkunft in Linz auf dem Balkon in Streit geraten.
Dabei haben sie gegen das Balkongeländer gedrückt, dieses hat nachgegeben, sie stürzen ab. Beide Männer, zwei polnische Arbeiter (32 und 46) kamen ums Leben.
Heute muss sich der Hotelier aus Linz am Landesgericht verantworten. Im grauen Sakko mit weißem Hemd und schwarzen Sneakers nimmt er auf dem Anklagebank Platz.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor: Er habe die erforderlichen Sichtkontrollen nicht durchgeführt, dabei hätte er als fachkundiger Betreiber eines Hotels die unzureichende Befestigung des Balkons erkennen müssen. Deshalb sei er der fahrlässigen Tötung schuldig.
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Er habe das Hotel 2016 "genau in diesem Zustand" übernommen. Dabei habe er sich alle Genehmigungen angeschaut - das Hotel sei entsprechend geprüft worden. Das bestätigt eine Mitarbeiterin des Magistrats.
Belegschaft war schockiert
„Unsere ganze Belegschaft war schockiert über den Vorfall“, sagt der 47-Jährige der Richterin, „die beiden Männer waren schon viele Jahre, bevor ich das Haus gekauft habe, Gäste in dem Hotel.“
Er versichert, dass es regelmäßig genaue Kontrollen in allen seinen Häusern - der Mann betreibt drei Beherbergungsbetriebe - gebe. „Auch bei diesem Geländer habe ich das gemacht, da ist mir nie etwas aufgefallen“, erinnert er sich.
"Der Ausführende ist der Schuldige"
„Ich bin bei einem mangelfreien Gebäude davon ausgegangen, dass alles ordnungsgemäß errichtet wurde. Derjenige, der es ausgeführt hat, ist der Verbrecher, der müsste hier sitzen“, wird der Angeklagte emotional. Er habe sich das Hotel genau angeschaut, bevor er es gekauft hat.
Ein Schlosser untermauert seine Ansicht als Zeuge: "Das tückische ist, dass man bei dem Geländer nicht sieht, wie es ausgeführt ist."
Der Verteidiger ergänzt: "Dass das Geländer mangelhaft ausgeführt wurde, ist klar." Nur sei das nicht seinem Mandanten anzulasten. Was ein als Zeuge geladener Schlosser bestätigt: Das sei keine ordentliche Arbeit, aber von außen nicht ersichtlich.
Der Verteidiger geht noch weiter: "Zwei Männer haben dort oben völlig betrunken miteinander gerauft, die beiden haben sich gegen die Brüstung gestoßen." Es könne nicht ausgeschlossen werden, "dass die beiden auch über ein intaktes Geländer gestürzt wären".
Der Angeklagte betont, regelmäßig Kontrollen durchgeführt zu haben. Dokumentiert wurden diese allerdings - zumindest bis zu diesem Vorfall - nicht.
Die Richterin verweist auf eine Ö-Norm, die fordert, dass derartige Kontrollen schriftlich dokumentiert und verfügbar gehalten werden sollten. Was nicht passiert ist. „Ja, nur weil sie nicht mehr vorhanden sind, heißt es nicht, dass sie nicht verwendet wurden“, ärgert sich der Angeklagte.
Die Balkongeländer habe er sicher drei Mal jährlich angeschaut. „Da war nie etwas“, versichert er der Staatsanwältin, „und ich habe die Kontrolle immer ordentlich gemacht.“ Dann ist der Gutachter am Wort - auf dessen Einschätzung sich die Anklage stützt.
Er sagt, die mangelhafte Ausführung war ursächlich für den Absturz verantwortlich. Denn sogar die Verankerung in der Mauer sei ausgerissen. Was auch zur Sprache kommt: Ein vorgeschriebenes statisches Gutachten wurde von der Behörde nie angesehen.
Sachverständiger überzeugt nicht
Rasch ist klar, dass der Sachverständige mit seinen Argumenten nicht durchkommen wird. Die Richterin bohrt nach: „Ist es wirklich klar, dass der Angeklagte erkennen hätte müssen, dass das Geländer nicht entspricht?“ „Ja, für mich ist augenscheinlich zu erkennen, dass drei Blechfelder aneinandergestellt sind", bleibt er dabei: „Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass diese Ausführung mangelhaft ist.“
Nach langer Diskussion auch anhand des Balkonteils ist klar: Auf die Aussagen des Sachverständigen will sich das Gericht nicht verlassen, auch die Staatsanwaltschaft und der Privatbeteiligtenvertreter haben ihre Zweifel, ob sich mit den Aussagen des Sachverständigen ein Schuldspruch begründen lasse. Ein neuerliches Gutachten wird nicht beantragt.
Freispruch für Hotelbetreiber
Deshalb gibt es einen Freispruch für den 47-Jährigen, der das Gericht erleichtert verlässt. Die Richterin erklärt: "Ich habe ihnen geglaubt, dass sie sich alles gut angeschaut haben. Ihnen kann man das nicht zum Vorwurf machen. Ihre Verantwortung ist für mich nachvollziehbar."
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Privatbeteiligtenvertreter meldete volle Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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