Linz: Illegales Bettlerlager wurde ausgeforscht
Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden in Linz zwei Bettlerlager mit insgesamt 17 Personen geräumt, beteiligt waren der Erhebungsdienst, ein Team des Ordnungsdienstes und 20 Polizeikräfte. Die illegalen Lager befanden sich in Abbruchhäusern am Boschweg im Linzer Chemiepark sowie unter einer nahegelegenen Brücke. Dabei trafen die Polizeikräfte und den Erhebungsdienst in den Häusern insgesamt zehn Personen, darunter einen Säugling im Alter von knapp einem Jahr, an. Unter der Brücke haben sieben Personen gelebt.
Die Schwerpunktaktion des städtischen Erhebungsdienstes, der Polizei und des Ordnungsdienstes war nach Beschwerden von Anrainerinnen und Anrainern in der unmittelbaren Umgebung notwendig geworden, wie Sicherheitsstadtrat Michael Raml sagt. "Die Einsatzkräfte stellten massive bauliche, sicherheitstechnische sowie hygienische Mängel fest, wodurch ein rasches Einschreiten wegen Selbstgefährdung unumgänglich war. Nur wenn hier von allen an einem Strang gezogen wird, kann man erfolgreich gegen illegale Bettler und illegale Bettlerlager vorgehen. Ich danke den Einsatzkräften für ihren unermüdlichen Einsatz und werde auch in Zukunft mit allen Mitteln gegen die illegale Bettelei vorgehen!“, so Raml.
So sind bei den Abbruchhäusern etwa keine funktionierenden Strom-, Wasser- und Kanalisationsanschlüsse vorhanden. Die sich dort illegal aufhaltenden Personen nutzten Gaskocher und Lichtquellen mit offenen Flammen. Im Brandfall wären Fluchtwege aufgrund der massiven Müllablagerungen nicht frei gewesen.
Gebäude wurde geräumt
An die dort angetroffenen Personen wurden nach einer Identitätskontrolle insgesamt 15 behördliche Schriftstücke aufgrund vorliegender Verwaltungsstrafen zugestellt. Bei der Schwerpunktaktion waren knapp 20 Polizeikräfte, zwei Polizeidiensthunde, drei Beamte des Erhebungsdienstes sowie mehrere Teams des Ordnungsdienstes beteiligt.
Zusätzlich waren drei Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie (SJF) / Erziehungshilfe anwesend, welche das Kleinkind und dessen Eltern aufgrund der vorherrschenden Kälte temporär in einer Obdachloseneinrichtung unterbrachten.
Die weitere Benutzung der Gebäude wurde seitens der Einsatzleitung des Magistrates untersagt und die Personen aufgefordert, das Gebäude zu verlassen.
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