Mehr als zwei Milliarden Menschen nutzen Facebook. Moderatoren sorgen dafür, dass gewisse Inhalte entfernt werden.
Im Falle der Abbildung sexueller Handlungen an Kindern ist der Internet-Gigant verpflichtet, dies den Behörden bzw. dem Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) zu melden. Dabei handelt es sich um eine private gemeinnützige Organisation, die 1984 von Kongress der Vereinigten Staaten gegründet wurde.
NCMEC wurde auch im Fall des gebürtigen Ungarn, der in Oberösterreich lebt, aktiv. Allein in Deutschland schickt die Organisation pro Jahr bis zu 62.000 Hinweise an das Bundeskriminalamt.
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Bevor Toni R. die Polizei aufsuchte, erinnerte er sich an den Jänner 2020 zurück. Er hatte damals Probleme mit seinem Facebook-Account und er konnte auch keinen neuen mehr anlegen. Zudem googelte er im Internet auf ungarischen Seiten zum Thema Missbrauchsdarstellungen von Kindern. "Ich hatte Angst, dass ich ins Gefängnis muss, wollte mich informieren", sagt er.
Die Suchanfragen wurden ihm bei der Polizei zum Verhängnis. "Der Ermittler hat ihm den Suchverlauf vorgehalten, obwohl es sich um total harmlose Seiten gehandelt hat", sagt die St. Pöltner Rechtsanwältin Andrea Schmidt.
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Schmidt hegte aber noch mehr Zweifel an dem Fall. Die IP-Adresse war zuerst in Wien eingeloggt, beim Hochladen des Fotos dann plötzlich in Kössen in Tirol. R. befand sich zu diesem Zeitpunkt aber in Oberösterreich.
"Ich gehe davon aus, dass der Facebook-Account meines Mandanten gehackt wurde. Es ist eigentlich ein Wahnsinn, was er deswegen alles durchmachen musste", so Schmidt.
Auch die Abbildung selbst ließ Zweifel aufkommen, denn es lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob die zu sehenden Person bereits volljährig oder noch minderjährig ist.
Auf die Anklagebank musste R. dennoch. Vor kurzem wurde ihm am Landesgericht Linz der Prozess gemacht. Für ihn setzte es einen glatten Freispruch, der auch schon rechtskräftig ist.
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