Prozess in Linz: 17-Jähriger attackierte Mutter mit Messer
Ein 17-Jähriger muss sich in Linz vor Gericht verantworten, weil er im Sommer des Vorjahres mehrmals auf seine Mutter und seiner Schwester einstach und diese scher verletzte.
Ein 17-Jähriger steht am Mittwoch in Linz vor Gericht, weil er Mitte Juni des Vorjahres in Pasching (Bezirk Linz-Land) seine Mutter und seine Schwester zu töten versucht haben soll. Der Teenager war bei der Tatbegehung nicht zurechnungsfähig, er leidet an einer schweren psychischen Erkrankung, wie die APA berichtet. Die Staatsanwältin hat daher die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum beantragt. Die Verteidigerin sprach von Körperverletzung.
Anlassdelikt ist laut Anklagebehörde versuchter Mord in zwei Fällen. Der an Schizophrenie erkrankte Betroffene solle nach einem Streit mit dem Vater wegen einer Medikamenteneinnahme zuerst im Wohnzimmer auf seine Mutter mit einem Cuttermesser, das der Schüler in seinem Werkkoffer hatte, mehrfach eingestochen haben.
Mit Fleischermesser erneut auf Mutter eingestochen
Die 13-jährige Schwester, die ihrer Mutter helfen wollte, soll der damals 16-Jährige auch mit dem Messer attackiert haben; sie wurde leicht verletzt. Als es der 43-Jährigen gelang, ihrem Sohn das Messer abzunehmen, habe dieser ein Fleischermesser aus der Küche geholt und nochmals zugestochen, sie erlitt multiple schwere Verletzungen. Der Verletzten gelang es dann, zu den Nachbarn zu flüchten, die Hilfe holten.
Die Staatsanwältin sprach von einem glücklichen Zufall, dass die Mutter überlebt habe. Heute habe sie "über 30, teils wulstige, Narben" im Gesicht und am Oberkörper. Der Betroffene habe "mit einer derartigen Intensität so oft auf sensible Körperteile zugestochen, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat."
Angeklagter nahm Medikamente nicht
Sie sprach daher von einer bedingten Tötungsabsicht. Aufgrund seiner Erkrankung könne er aber strafrechtlich nicht verurteilt werden, da er nicht zurechnungsfähig sei. Weil zu befürchten sei, dass der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen seiner psychischen Störung "erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen" werde, hat die Staatsanwältin die Unterbringung beantragt.
2025 hatte der psychisch erkrankte Schüler begonnen, seine Medikamente nicht mehr einzunehmen, führte die Staatsanwältin aus. Nachdem ein Psychiater den Eltern mitgeteilt habe, dass von ihrem Sohn eine Gefahr ausgehe, hätten sie sich nachts ebenso wie die Tochter in ihren Zimmern eingeschlossen, so die Staatsanwältin weiter.
Die Verteidigerin des Teenagers hingegen hielt den Eltern vor, sich nicht um die entsprechende Behandlung des Sohns gekümmert zu haben. Dies habe letztendlich zu der Tat geführt, wenngleich die Anwältin nur von einer Körperverletzung sprach, ein Tötungsvorsatz könne dem Betroffenen nicht angelastet werden.
Ultimatum verschlimmerte Situation
Der 17-Jährige soll bisher keine Einsicht gezeigt haben, Medikamente zu nehmen, schildert die APA. Er wollte vor Gericht nur direkt auf Fragen des Richters antworten. Als sich dieser nach seinem Zustand erkundigte, meinte er, nur im Juni 2025 nicht "krankeneinsichtig" gewesen zu sein.
Heute sei er das schon. Aber damals sei er überfordert gewesen, wollte nicht mehr duschen, bestätigte er auf Nachfrage des Richters. Als der Vater am 15. Juni ihm das Ultimatum stellte, wenn er seine Medikamente nicht nehme, müsse er in ein Heim, sei es zu einer sehr belastenden Situation gekommen. Doch er habe den Ärzten misstraut und daher seine Medikamente nicht eingenommen.
Mistkübel gekickt und gezündelt
Jedenfalls dürfte er laut Protokoll am 15. Juni wieder einmal sehr aggressiv geworden sein. Schon früher habe er "Dinge kaputt" gemacht, den Mistkübel durch die Gegend gekickt oder gezündelt. Warum er am besagten Tag mit dem Messer auf die Mutter losgegangen sei, dafür fand er keine Erklärung. Er habe sie aber nicht töten wollen, besitze allerdings nur eine vage Erinnerung an den ganzen Vorfall.
Nachdem am Mittwoch nicht alle Zeugen geladen werden konnten, wird es noch einen weiteren Verhandlungstermin geben.
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