Ex-Abgeordneter muss keinen Tag in Haft

APAGIN06 - 04052009 - LINZ - OESTERREICH: ZU APA TEXT II - Im Landesgericht Linz begann am Montag, 4. Mai 2009, die Fortsetzung der Neuverhandlung nach teilweiser Aufhebung des Urteils ueber den frueheren OEVP-Landtagsabgeordneten Otto Gumpinger (r.) im Zusammenhang mit Schlepperei, im Bild vor Verhandlungsbeginn mit seinem Anwalt Wolfgang Denkmair (l.). APA-FOTO: RUBRA
16 Monate Haft lautete das Urteil. Otto Gumpinger bekam aber eine Fußfessel bewilligt.

Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren – das Urteil ist ein Wahnsinn“, sagte Otto Gumpinger am 26. November nach Verkündigung der Strafe im Oberlandesgericht Linz. 16 Monate Haft wegen Schlepperei und Veruntreuung lautete die Entscheidung der Berufungsrichter. Der frühere Landtagsabgeordnete, VP-Familienbundchef und Multi-Funktionär rang sichtlich um Fassung. Hatte ihn doch das Erstgericht zuvor nur 14 Monate – zehn davon bedingt – verhängt. Die Berufung dagegen erwies sich als Eigentor.

Aus generalpräventiven Überlegungen sei eine unbedingte Haftstrafe notwendig, lautete die Begründung des OLG. Gumpinger habe als Obmann der „Landlerhilfe“ 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise nach Österreich verholfen. Pro Teilnehmer habe er 450 Euro kassiert. Bei als harmlose Busreisen durch Österreich und Norditalien getarnten Schlepperfahrten sollen sich fast alle Teilnehmer abgesetzt haben. Das OLG sah es auch als erwiesen an, dass Gumpinger 17.500 Euro aus einem Verwaltungsgerichtshof-Verfahren veruntreut habe.

Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe. Er sah sich als Opfer von Intrigen. Als Folge des OLG-Urteils verlor Gumpinger seinen Job als Landesbeamter. „Mit 57 Jahren bin ich arbeitslos.“ Er ist auch seinen Anspruch auf eine Beamtenpension los, für die er 30 Jahre lang eingezahlt hatte.

Gumpingers Haftantritt verzögerte sich zunächst aus gesundheitlichen Gründen. Allerding dürfte ihm der Weg in die Gefängniszelle überhaupt erspart bleiben. Seit Dienstag verbüßt er seine Strafe in Form eines elektronischen Hausarrests. Sein Antrag auf Bewilligung einer Fußfessel wurde genehmigt.

Mittlerweile hat Gumpinger auch wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Die gerichtlich verhängten Auflagen gestatten ihm, dass er zwischen seinem Haus und dem Arbeitsplatz nun hin- und herpendelt. „Ja, es stimmt“, bestätigt der Ex-Abgeordnete einen entsprechenden Bericht der Kronenzeitung. Mehr möchte der 57-Jährige vorerst allerdings nicht dazu sagen. „Damit würde ich mir vielleicht noch selbst schaden“, betont Gumpinger.

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