Lebenslange Haft in Wels wegen Mordes am vermeintlichen Nebenbuhler

Nur wenige Gerichte lassen eine Software als Verteidiger zu.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hohes Strafmaß wegen mehrerer Erschwernisgründe.

Ein 40-Jähriger ist am Dienstag in Wels zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes, Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Angeklagte soll am 31. März des Vorjahres einen Mitarbeiter seiner Firma mit fünf laut Staatsanwalt "wuchtigen Messerstichen" auf einem Lagerplatz in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) getötet haben.

Der Montenegriner war überzeugt, dass der Mann mit seiner Frau ein Verhältnis gehabt habe. Danach zwang er einen 19-Jährigen weiteren Mitarbeiter, der bei der Tat im Wagen saß, ihn in ein Café zu fahren. Er werde jetzt noch einen Kaffee trinken und dann ins Gefängnis gehen, soll der Beschuldigte gesagt haben. Unterwegs habe er seine Frau angerufen und gesagt: "Ich habe deinen Liebhaber getötet, jetzt gehe ich ins Gefängnis und dann werde ich dich töten". Auf dem Weg in die Landeshauptstadt wurde er festgenommen.

Der Staatsanwalt hatte lebenslänglich wegen Mordes gefordert. Er sah keine Milderungsgründe außer dem Geständnis. Die Version der Verteidigung nannte er ein Konstrukt, das nicht belegt worden sei. Der Mann habe die Tat von Anfang an zugegeben. Er rechtfertigte sich aber damit, dass er bei seinem Opfer eine Waffe vermutete, er sich bedroht fühlte und aus Notwehr handelte. Diese Verteidigungslinie wurde von den Geschworenen nicht anerkannt.

Rasende Eifersucht

Der Angeklagte habe fix an das vermeintliche Verhältnis seiner Frau geglaubt, sagte sein Verteidiger. Durch seinen Drogenkonsum und Alkohol ließ er sich nicht von diesem Gedanken abbringen und alles habe sich bei ihm darum gedreht. "Es war ein Eifersuchtswahn", so sein Anwalt, die Anklage spricht hingegen von "rasender, unbegründeter Eifersucht".

Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem 40-Jährigen eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, aber Zurechnungsfähigkeit. Für eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum sei die Wahrscheinlichkeit für weitere Gewalttaten zu gering. "Es gehöre nicht zu seinem Muster, Gewalt anzuwenden", so die Sachverständige, "aber ausschließen könne man das nicht".

Laut Gutachten wurde bei der Festnahme Kokain und 0,34 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Er habe sich immer wieder in Bordellen aufgehalten und soll auch bei einer Suchttherapie einen Rückzieher gemacht haben. Seine Frau schilderte ihn als fleißig mit Hang zur Aggression, wenn er getrunken habe. Die Lage habe sich seit einigen Jahren deutlich verschärft, es sei auch Handgreiflichkeiten gekommen.

Das Strafmaß begründete der Richter u.a. mit einer Vorverurteilung, des raschen Rückfalls in der Probezeit und des Zusammentreffens mehrerer Delikte. Außerdem sei es zu einem Einsatz von außergewöhnlicher Gewalt gekommen und es handle sich bei einem der Opfer um eine nahe Angehörige.

Kommentare