Landesverwaltungsgericht: Beschwerde soll Gasbohrung in Molln verhindern

Landesverwaltungsgericht: Beschwerde soll Gasbohrung in Molln verhindern
Laut Umweltschützern würden die Bohrungen ohne gültigen Bescheid durchgeführt werden. Sie haben Beschwerde erhoben.

Der Umweltdachverband und der Naturschutzbund Österreich haben beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich Beschwerde gegen die Abweisung der aufschiebenden Wirkung erhoben, die die Umweltorganisationen Ende letzten Jahres beantragt hatten.

Die beiden Organisationen wollen mit ihrer Beschwerde Schäden durch die Bohrung nach fossilem Gas am Naturschutzgebiet Jaidhaus nahe des Nationalparks Kalkalpen verhindern.

Im November letzten Jahres hat das Land Oberösterreich die Gasprobebohrung in Molln durch die Firma ADX Energy genehmigt, Anfang Dezember startete das Unternehmen mit den Bauarbeiten.

Während die Baustelle im vollen Gange war, wurden mehrere Beschwerden gegen die Gasbohrungen eingereicht. Einerseits von Greenpeace gegen die Bewilligung der Naturschutzbehörde, andererseits von Umweltdachverband, Alpenverein und Naturschutzbund gegen die Gasbohrung inklusive dem Antrag auf aufschiebende Wirkung, der abgelehnt wurde.

Gasbohrungen "ohne gültigen Bescheid"

Laut Umweltschützer würden die Gasbohrungen ohne gültigen Bescheid durchgeführt werden, deshalb reichen sie erneut eine Beschwerde ein. Diesmal gegen die Abweisung der aufschiebenden Wirkung.

"Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Rechtsschutzes. Im Naturschutz ist sie besonders wichtig, da sonst, wie jetzt in Molln, trotz fehlenden rechtskräftigen Bescheids und laufenden Beschwerdeverfahrens die Umwelt schwerwiegend beeinträchtigt wird", erklärt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Weiters wird ein Gesetzesprüfungsantrag wegen Verfassungswidrigkeit vom Landesverwaltungsgericht gefordert. Der § 44a Aufschiebende Wirkung von Beschwerden sei im Widerspruch mit dem Artikel 9 der Aarhus-Konvention, der besagt, dass Mitgliedstaaten, einen wirksamen gerichtlichen Schutz unionsrechtlich garantierter Rechte, insbesondere des Umweltrechts zu gewährleisten.

"Wir appellieren an die oberösterreichische Landesregierung, weitere Eingriffe in die Natur erst dann zuzulassen, wenn sämtliche für die Beurteilung relevanten Fragen vollständig beantwortet sind“, betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbundes Österreich.

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